Gemeinde Remshalden

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Informationen zur “Hall of Fame”

Der Gemeinderat Remshalden hat auf Antrag des Jugendgemeinderats beschlossen, an mehreren kommunalen Gebäuden, Flächen zur legalen künstlerischen Gestaltung freizugeben. Diese Wände stehen jedem zur Umgestaltung zur Verfügung, allerdings unter Beachtung wichtiger Regeln. Das Einhalten der Regeln ist Voraussetzung für die Fortführung des Projekts. Mit dem Gemeinderat Remshalden wurde vereinbart, das Projekt nach einem Jahr zu beurteilen und bei negativen Erfahrungen zu beenden.

Regeln 

  • Haftung, Urheberrecht und Materialkosten sind Sache der Künstler/-innen
  • Der Bestand der Kunstwerke wird von Seiten der Gemeinde Remshalden nicht garantiert
  • Die freie künstlerische Gestaltung ist nur innerhalb der im Leitsystem und durch die Regelschilder gekennzeichneten Wandflächen gestattet
  • (Leere) Spraydosen und sonstige Materialien sind ordnungsgemäß zu entsorgen oder mitzunehmen
  • Es dürfen keine diskriminierenden, rassistischen, grob anstößigen, beleidigenden oder sonst strafbaren Inhalte angebracht werden
  • Gegenseitiger Respekt vor den Werken anderer ist eine Grundvoraussetzung an einer „Hall of Fame“
  • als zentrale Regel an jeder “Hall of Fame” gilt außerdem, dass man grundsätzlich erst dann über ein Bild malt, wenn man das komplette Bild abdecken kann

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Matthias Wiedenmann, den Leiter der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unter Fon 07151 9731-2020 oder m.wiedenmann((@))remshalden.de