Im November 2023 wurde das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren durch den Landtag Baden-Württemberg verabschiedet und bekanntgegeben. Mit dem Gesetz wurden zahlreiche Vorschriften der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) geändert, insbesondere mit dem Ziel, ein „Virtuelles Bauamt“ (ViBa) zu etablieren. Das Einreichen von Bauanträgen und Bauvorlagen ist deshalb ab sofort in digitaler Form möglich, da die Gemeinde Remshalden seit Anfang Mai an das Virtuelle Bauamt über die Baurechtsbehörde des Rems-Murr-Kreises angeschlossen ist. Anträge und Bauvorlagen sind von nun an direkt über ViBa bei der Baurechtsbehörde des Rems-Murr-Kreises digital einzureichen und nicht mehr wie bisher über die Gemeinde Remshalden. Zeitgleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich mittels ViBa über den Bauantrag informiert wird. Durch die LBO-Novelle gibt es zudem Änderungen bei der Nachbaranhörung. Die Nachbarbeteiligung ist nun auf solche Fälle begrenzt, in welchen Nachbarn tatsächlich unmittelbar bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften betroffen sind.
Die Anträge können über die Homepage des Rems-Murr-Kreises eingereicht werden