Welche Regeln gibt es für Schwertransporte?
immer wieder erreichen uns Fragen und Beschwerden zu den derzeit stattfindenden Schwertransporten. Wir möchten Ihnen deshalb kurz erklären, warum diese Transporte stattfinden und wie das Verfahren abläuft.
Warum dürfen Schwertransporte überhaupt fahren?
Wenn Fahrzeuge oder ihre Ladung schwerer oder größer sind als normalerweise erlaubt, braucht es eine besondere Genehmigung (§ 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung, StVO).
Diese Genehmigung erteilt die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Behörden die Genehmigung erteilen. Wir als Gemeinde haben dabei leider keine Möglichkeit, den Transport abzulehnen.
Verkehrsschilder – wann gelten sie?
Damit Schwertransporte sicher durchgeführt werden können, müssen oft Halteverbotszonen eingerichtet werden.
Die entsprechenden Schilder werden in der Regel 72 Stunden vor dem Transport aufgestellt. Ab diesem Moment gelten sie auch – außer es ist ein Zusatzschild angebracht, das einen späteren Beginn nennt (§ 45 StVO).
Wer legt die Fahrzeiten fest?
Die genaue Uhrzeit und Route eines Schwertransports wird vom Transportunternehmen in Abstimmung mit den Fachbehörden festgelegt.
Wir als Gemeinde haben darauf keinen Einfluss.
Was tun wir, um Belastungen zu verringern?
Wir wissen, dass mit nächtlichen Transporten für Anwohnerinnen und Anwohner bereits Störungen verbunden sind. Deshalb werden wir in unseren künftigen Anordnungen noch genauer festlegen, wann die Schilder dazu aufgestellt werden dürfen. So wollen wir erreichen, dass Belastungen so gering wie möglich bleiben.
Danke für Ihr Verständnis
Schwertransporte sind manchmal unvermeidbar – zum Beispiel beim Bau großer Anlagen oder bei der Energieversorgung. Auch wenn sie Einschränkungen mit sich bringen, erfüllen sie einen wichtigen Zweck.