Warum hält die Verwaltung an der Flüchtlingsunterbringung in der ehemaligen Krone in Buoch fest?
Im Jahr 2022 konnte die Gemeinde das Gebäude in der Eduard-Hiller-Str. 1, der ehemaligen Krone in Buoch erwerben. Dem Erwerb vorausgegangen sind zahlreiche Prüfläufe und Abwägungen bestehender kommunaler, aber auch privater Liegenschaften, um möglicherweise Grundstücke zu erwerben oder dauerhalft zu mieten.
Warum tut dies die Gemeinde Remshalden?
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG §§ 17 und 18) sind Gemeinden verpflichtet, Geflüchtete im Rahmen der Anschlussunterbringung aufzunehmen. Dies ist eine gesetzlich vorgegebene Aufgabe, der wir uns nicht verschließen können. Die Geflüchteten werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt. Dabei spielen auf unterschiedlichen Ebenen die Steuerkraft und die jeweilige Einwohnerzahl eine wichtige Rolle. Dies geschieht auf Landes- und Kreisebene. Auf kommunaler Ebene werden auf Grundlage der Einwohnerzahl die Geflüchteten verteilt. Deshalb muss Remshalden im Rahmen der Anschlussunterbringung derzeit jedes Jahr über 100 Geflüchtete aufnehmen. Dies immer mit der Hoffnung verbunden, dass nach einer bestimmten Phase der Integration und Anerkennung in den kommunalen Einrichtungen die Geflüchteten privaten Wohnraum selbst finden und beziehen. Dass dies in der Region Stuttgart mehr als schwierig ist, liegt auf der Hand.
Geflüchtete Menschen, die aus Kriegsregionen unter Verfolgung und widrigsten Umständen bei uns in Deutschland gestrandet sind, sollten eine menschenwürdige Unterbringung vorfinden. Deshalb haben sich Gemeinderat und Verwaltung dazu entschieden, eine menschenwürdige Flüchtlingsunterbringung in der ehemaligen Krone einzurichten. Die Zimmer sorgen in einem soliden Gebäude für deutlich mehr Privatsphäre als in Containern oder in einer Sporthalle. Die Geflüchteten-Unterkunft wird daher zur Einbindung in die Zivilgesellschaft beitragen. In der zukünftigen Geflüchteten-Unterkunft wird es zahlreiche Zimmer mit Waschgelegenheiten und Sanitärbereichen geben, darüber hinaus Räume für Beratungsgespräche mit dem Integrationsmanagement-Team und Aufenthaltsbereiche für ehrenamtliche Integrationsarbeit.
Die in Remshalden praktizierte, gut eingeführte dezentrale Unterbringung in kleineren und größeren Wohngebäuden, mit aufsuchender Sozialarbeit, wird mit diesem Objekt fortgeführt.
Der gerade erst kürzlich stattgefundene Spätsommertreff in Geradstetten mit Geflüchteten zusammen mit Haupt- und Ehrenamtlichen im Rems-Murr-Kreis hat gezeigt, wie Integration erfolgreich gelingen kann und wie dankbar und zufrieden die Menschen sind, wenn sie in Sicherheit und Frieden leben dürfen. Die jüngste Rückmeldung durch die Integrationsarbeit bestätigt diese Aussage auf Ebene des Landkreises und auf örtlicher Ebene. Und so ist die große Mehrheit der geflüchteten Menschen, die bei uns in Remshalden sind, froh in Frieden und Sicherheit leben zu dürfen. Die Grundlage für eine gute Integrationsarbeit soll auch mit diesem Standort verfolgt werden.
Die aktuelle Kostensteigerung, die jüngst in der Gemeinderatssitzung präsentiert wurde, hat uns alle überrascht, sogar geschockt. Unmut darüber ist nachvollziehbar. Die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz sind gesetzlich vorgegeben und Einsparpotenziale gibt es dabei keine. In einem Haus, in dem mehrere Sprachen und unterschiedliche Kulturen aufeinandertreffen, muss im Evakuierungsfall alles sehr schnell und ruhig ablaufen können. Da ist der sogenannte vorbeugende Brandschutz unerlässlich. Auch weitere Bauteile haben uns natürlich überrascht, nachdem großflächig Wände und Decken geöffnet wurden. Bei den Besichtigungsterminen im Vorfeld des Kaufs auch mit dem Gutachterausschuss vermittelten die Räume den Eindruck, dass die Unterkunft unmittelbar und schnell belegt werden kann. Erst eine erforderliche Nutzungsänderung in eine Flüchtlingsunterbringung hat weitere bauliche Maßnahmen nach sich gezogen, die mit weiteren Kosten verbunden sind.
Die Informationsweitergabe gegenüber dem Gremium war wahrlich nicht befriedigend, sodass über Veränderungen und Kostensteigerungen erst sehr verspätet informiert wurde. Hierfür entschuldigen sich alle Beteiligten aus der Verwaltung ausdrücklich. Besonders auch die zu erwartenden Kostensteigerungen hätten Zwischeninformationen an Gemeinderat und Öffentlichkeit erforderlich gemacht. Genau deshalb hat der Gemeinderat zurecht interveniert und forderte Alternativen zusammen mit den Kostendarstellungen zu diesen Alternativen. Innerhalb der Verwaltung war bereits früher klar, dass die Krone nach wie vor die wirtschaftlichste Alternative darstellt und darüber hinaus noch gute Unterbringungsvoraussetzungen hat (verglichen zu Containerunterbringungen oder gar zu provisorisch ausgestatteten Sporthallen). Deshalb war es folgerichtig, dass die Verwaltung der Öffentlichkeit und dem Gemeinderat Kosten/ Nutzenvergleiche umfassend zur Verfügung stellt.
Betrachtet wurden folgende Unterbringungsmodelle:
- Interimsnutzung einer Sporthalle
- Containerlösung im Pachtmodell
- Containerlösung im Grunderwerbsmodell
- Bau einer Unterkunft in Leichtbauweise (vergleichbar mit der Unterkunft Wilhelm-Enßle-Straße 166+168) indexiert im Pachtmodell
- Bau einer Unterkunft in Leichtbauweise (vergleichbar mit der Unterkunft Wilhelm-Enßle-Straße 166+168) indexiert im Grunderwerbsmodell
- Unterbringung von Geflüchteten in der Krone in Buoch
Gerechnet wurde mit Nutzungsdauern von 1 Jahr, 5 Jahren, 10 Jahren und 20 Jahren. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass nicht jedes der beleuchteten Modelle für eine Laufzeit von 10 oder 20 Jahren überhaupt möglich ist.
Einbezogen wurden
- entweder die Pacht oder bei Grunderwerbsmodellen die Finanzierung des Grunderwerbs,
- die Abschreibung der Gebäude oder Container,
- bei der Hallenlösung zusätzliche Küchen, Dusch- Toilettencontainer,
- gegebenenfalls Transport und Aufbau der Container,
- der Umbau des Gebäudes (Sporthalle) oder die Sanierung des Gebäudes (Krone),
- die Erstausstattung (je Modell unterschiedlich),
- Mehrkosten in der Gebäudebewirtschaftung (Bewirtschaftungskosten bei der Nutzung einer Sporthalle als Unterkunft für Geflüchtete sind beispielswiese deutlich höher als bei anderen Unterkunftsformen),
- der Wachdienst soweit erforderlich (Erfahrungen anderer Kommunen),
- der Rückbau (bei Containern) und/oder der Abbruch (z.B. bei der Krone oder der Leichtbauweise),
- erforderliche Sanierungen (z.B. Erneuerung Hallenboden).
Bei der Krone Buoch wurde der Zuschuss laut Förderzusage berücksichtigt und auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes aufgelöst.
Zudem wurden bei allen Modellen die individuellen Kosten für die Finanzierung (Grunderwerb, Erschließungskosten, Herstellungskosten, Erwerb Container inkl. Anlieferung und Aufstellung) angesetzt. Bei der Krone Buoch wurde hier der Zuschuss abgezogen, da dieser Betrag nicht finanziert werden muss.
Als Datenbasis wurden bereits erfolgte Verhandlungen, eigene Erfahrungswerte, Erfahrungswerte von Kommunen, Vergleichswerte der RMIM (Rems-Murr-Kreis-Immobilien-Management GmbH) und eines Containeranbieters, Bodenrichtwerte, Kaufpreise, mögliche Pachtbeträge und tatsächliche Kaufpreise herangezogen.
Eine Gegenüberstellung aller gerechneten Unterbringungsmodelle für kurz- und langfristige Nutzungszeiten finden Sie hier.
Fazit Wirtschaftlichkeitsberechnung
Umfangreiche betriebswirtschaftliche Berechnungen haben ergeben, dass die Krone Buoch auch unter Einbeziehung der aktuellen Kostensteigerung bei der Ertüchtigung als Unterkunft für Geflüchtete - sowohl im kurzfristigen als auch im langfristigen Betrachtungszeitraum - das wirtschaftlichste Unterbringungsmodell ist.
Die Unterkunft Eduard-Hiller-Straße 1 liegt in erreichbarer Nähe zur Bushaltestelle (ÖPNV), ist mit einem eigenen Parkplatz ausgestattet, verfügt über einen ausreichend großen Garten zum Spielen der Kinder und bietet weitere Aufenthaltsqualitäten.