Gemeinde Remshalden

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Der digitale Bauantrag ist da!

Im November 2023 wurde das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren durch den Landtag Baden-Württemberg verabschiedet und bekanntgegeben. Mit dem Gesetz wurden zahlreiche Vorschriften der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) geändert, insbesondere mit dem Ziel, ein „Virtuelles Bauamt“ (ViBa) zu etablieren. Das Einreichen von Bauanträgen und Bauvorlagen ist deshalb ab sofort in digitaler Form möglich, da die Gemeinde Remshalden seit Anfang Mai an das Virtuelle Bauamt über die Baurechtsbehörde des Rems-Murr-Kreises angeschlossen ist. Anträge und Bauvorlagen sind von nun an direkt über ViBa bei der Baurechtsbehörde des Rems-Murr-Kreises digital einzureichen und nicht mehr wie bisher über die Gemeinde Remshalden. Zeitgleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich mittels ViBa über den Bauantrag informiert wird. Durch die LBO-Novelle gibt es zudem Änderungen bei der Nachbaranhörung. Die Nachbarbeteiligung ist nun auf solche Fälle begrenzt, in welchen Nachbarn tatsächlich unmittelbar bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften betroffen sind.

Die Anträge können über die Homepage des Rems-Murr-Kreises eingereicht werden

Gefahrenhinweis zum Mähen und Weidezäunen

Jedes Jahr beginnen zwischen Mai und Juni die Mäharbeiten auf den Wiesen. Dieser Zeitpunkt fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Rehwild, Hasen und viele Bodenbrüter bringen in dieser Zeit ihren Nachwuchs zur Welt.

Insbesondere Rehkitze werden mehrheitlich in den Monaten Mai und Juni gesetzt. Ihr gepunktetes Fell, kombiniert mit ihrem natürlichen Verhalten, sich ins hohe Gras zu ducken, macht die Kitze nahezu unsichtbar für Fressfeinde. Die Geiß lässt die anfangs geruchlosen Kitze daher in ihren Verstecken zurück und besucht sie nur zum Säugen, um die Aufmerksamkeit nicht auf die Kitze zu lenken. Erst mit ein paar Wochen sind die Kitze kräftig genug, um der Mutter dauerhaft zu folgen. Diese Strategie des Rehwildes ist aber leider nicht für den Landwirt mit seinem Mähwerk ausgelegt. Die Kitze sind für den Landwirt mit Traktor und Kreiselmäher fast unsichtbar.

Das hohe Gras ist für den Landwirt vom Traktor aus nicht komplett einsehbar. Aufgrund moderner Technik haben sich die Schnittbreiten des Mähers von ehemals 1,5 Meter auf 6 bis 9 Meter erhöht, dies erschwert den Überblick noch mehr. Wenn sich das Jungtier dann tief duckt, kann es leicht übersehen werden.Wird das Rehkitz nicht rechtzeitig bemerkt, gelangt es zwischen die schnell rotierenden Messer des Mähers, wodurch tödliche Verletzungen entstehen.

Es gilt, die Kitze aus dem Gefahrenbereich zu bringen.

Absuchen der Wiese. Wiesen können direkt vor den Mäharbeiten in Ketten abgesucht werden. Dabei treffen sich möglichst viele Helfer, die in regelmäßigen Abständen die komplette Fläche nach Kitzen absuchen. Da die Kitze im hohen Gras gut versteckt sind, darf der Abstand zwischen den suchenden Personen nicht zu weit auseinander liegen. Hunde können leider kaum helfen, da auch für sie die Kitze geruchlos und somit perfekt getarnt sind.

Anmähen des Feldes. Am Tag vor den eigentlichen Mäharbeiten besteht die Möglichkeit, dass man im Randbereich des Feldes einen Streifen mäht. Dieses Anmähen empfindet die Rehgeiß als Störung und holt eventuell ihr/e Kitz/e aus der Wiese. Viele Tiere flüchten zunächst nur in die nächste Deckung. Gerade Rehe und Hasen ducken sich immer möglichst lange in Verstecke, bevor sie eine Flucht ins Freie wagen.

Daher ist auch die Richtung des Mähens entscheidend. Beginnt man von Innen nach Außen zu mähen, können Tiere in der Deckung sich aus dem Gefahrenbereich bringen. Grenzt eine Straße an die Wiese, sollte von der Straßenseite beginnend gemäht werden. Zudem gibt es Ultraschallgeräte, die am Mähwerk montiert werden können, und den Landwirt bzw. die Wildtiere vor dem nahenden Unglück warnt.

Sichern der Kitze. Wenn ein Kitz gefunden wird, sollte es ohne direkten Körperkontakt aus dem Gefahrenbereich gebracht werden. Grasbüschel eignen sich hervorragend, um den menschlichen Geruch bei der Aufnahme eines Kitzes zu überdecken. Damit die Kitze nicht zurück in die Wiese flüchten, sollten sie in einer Kiste oder Box (z.B. Obststeige) gesichert werden, bis die Wiese fertig gemäht ist.

Noch ein wichtiger Aufruf an alle Grundstücksbesitzer:

Viele Gartengrundstücke auf der Gemarkung Remshalden sind mit einem Weidezaun versehen. Diese Zäune stellen eine sehr hohe Gefahr für die Rehe dar. Die Tiere verfangen sich auf der Flucht vor Mensch und Tier in den Zäunen und verenden qualvoll.

Bitte entfernen Sie die Weidezäune auf Ihren Grundstücken umgehend, um das Leben der Tiere zu schützen! Vielen Dank.

Ihre Gemeindeverwaltung und Jagdpächter.

Unterstützung und Beratung erhalten Sie durch die Rehkitzrettung.

Kontakt: rehkitzrettung@jaeger-waiblingen.de

Vorstellung des aktuellen Sachstands zur Biotopverbundplanung

Dr. Jürgen Deuschle vom Planungsbüro Tier- und Landschaftsökologie präsentierte im Gemeinderat am 26.02.2024 den aktuellen Sachstand zur Biotopverbundplanung in Remshalden. Neben der Stärkung der biologischen Vielfalt soll durch Biotopverbundplanungen und –maßnahmen sichergestellt werden, dass sich insbesondere wenig mobile Arten räumlich ausbreiten, Gebiete wiederbesiedeln und auch ausweichen können.

Zum Beispiel bei sich ändernden Umweltbedingungen wie intensiver Landnutzung oder Klimawandel.

Derzeit werden bereits erste Maßnahmen entwickelt, insgesamt sollen 50-100 Einzelmaßnahmen erarbeitet werden. Aktuell sind im Gebiet Remshalden vor allem mittlere und trockene Standorte prägend, einige Lebensgemeinschaften wie z.B. die Vögel sind mit mehreren wertgebenden Arten vertreten. Die Neuschaffung von Strukturen ist nicht prioritär, wichtiger ist die Aufwertung der vorhandenen Strukturen durch Pflegemaßnahmen, die in regelmäßigem Turnus durchgeführt werden. Erste Umsetzungsmaßnahme ist z.B. die Sanierung des Tümpels nordöstlich von Rohrbronn.

Im Juli ist eine Infoveranstaltung geplant, im Oktober die abschließende Präsentation im Gemeinderat.

Die Präsentation zur Biotopverbundplanung steht hier zum download bereit.

Wohnraum für Geflüchtete – Informationen zur Situation ukrainischer Geflüchteter    

Haben Sie eine Wohnung, welche sich für die Unterbringung von Geflüchteten eignet? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung: liegenschaften(@)remshalden.de.

Haben Sie ein Grundstück, welches sich für die Aufstellung von Containern oder sonstigen schnell aufstellbaren Lösungen eignet, oder eine Immobilie, welche sich als Gemeinschaftsunterkunft eignet (ab 30 Plätzen)? Dann wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Markus Laderer: m.laderer(@)rems-murr-kreis.de.

Ausführliche Informationen, speziell zur Situation ukrainischer Geflüchteter finden Sie auf der Homepage des Landratsamts: Ukraine: Rems-Murr-Kreis. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an ukraine-info(@)rems-murr-kreis.de.