Gemeinde Remshalden

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Wie verhalte ich mich auf Straßen mit Fahrradschutzstreifen?

In Remshalden Grunbach wurden in verschiedenen Straßenabschnitten (Lindenstraße / Olgastraße K 1913) ein Fahrradradschutzstreifen markiert. Viele Verkehrsteilnehmer sind jedoch noch unsicher, wie man sich hier richtig verhält. In einer gemeinsamen Aktion werben jetzt Polizei und Gemeindeverwaltung für das richtige Verhalten.

Für Autofahrer gilt: Schutzstreifen dürfen nur bei Bedarf - wenn zum Beispiel größere Fahrzeuge entgegenkommen - überfahren werden; grundsätzlich muss links von der Markierung gefahren werden. Wird der Schutzstreifen von einem Radfahrer genutzt, ist unabhängig von der Markierung immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern beim Überholen einzuhalten. Parken ist auf dem Schutzstreifen nicht erlaubt.

Radfahrer in Fahrtrichtung Buoch müssen auf dem Schutzstreifen fahren. Die Straßenbreite hätte hier einen beidseitigen Schutzstreifen nicht möglich gemacht. Verläuft der Schutzstreifen nur auf einer Seite der Fahrbahn, darf er dennoch nur in Fahrtrichtung genutzt werden. Auf der gegenüberliegenden Seite fahren Radfahrerinnen und Radfahrer dann im Mischverkehr direkt auf der Straße.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Radschutzstreifen von Fahrradfahrern nur in Fahrtrichtung genutzt werden dürfen. Es kann immer wieder beobachtet werden, dass Radfahrer die Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung benutzen. Dies stellt eine Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar, da insbesondere abbiegende Fahrzeuge nicht mit „Gegenverkehr“ beim Einmünden in eine Straße rechnen.

Wohnraum für Geflüchtete – Informationen zur Situation ukrainischer Geflüchteter    

Haben Sie eine Wohnung, welche sich für die Unterbringung von Geflüchteten eignet? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung: liegenschaften(@)remshalden.de.

Haben Sie ein Grundstück, welches sich für die Aufstellung von Containern oder sonstigen schnell aufstellbaren Lösungen eignet, oder eine Immobilie, welche sich als Gemeinschaftsunterkunft eignet (ab 30 Plätzen)? Dann wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Markus Laderer: m.laderer(@)rems-murr-kreis.de.

Ausführliche Informationen, speziell zur Situation ukrainischer Geflüchteter finden Sie auf der Homepage des Landratsamts: Ukraine: Rems-Murr-Kreis. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an ukraine-info(@)rems-murr-kreis.de.