In Remshalden Grunbach wurden in verschiedenen Straßenabschnitten (Lindenstraße / Olgastraße K 1913) ein Fahrradradschutzstreifen markiert. Viele Verkehrsteilnehmer sind jedoch noch unsicher, wie man sich hier richtig verhält. In einer gemeinsamen Aktion werben jetzt Polizei und Gemeindeverwaltung für das richtige Verhalten.
Für Autofahrer gilt: Schutzstreifen dürfen nur bei Bedarf - wenn zum Beispiel größere Fahrzeuge entgegenkommen - überfahren werden; grundsätzlich muss links von der Markierung gefahren werden. Wird der Schutzstreifen von einem Radfahrer genutzt, ist unabhängig von der Markierung immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern beim Überholen einzuhalten. Parken ist auf dem Schutzstreifen nicht erlaubt.
Radfahrer in Fahrtrichtung Buoch müssen auf dem Schutzstreifen fahren. Die Straßenbreite hätte hier einen beidseitigen Schutzstreifen nicht möglich gemacht. Verläuft der Schutzstreifen nur auf einer Seite der Fahrbahn, darf er dennoch nur in Fahrtrichtung genutzt werden. Auf der gegenüberliegenden Seite fahren Radfahrerinnen und Radfahrer dann im Mischverkehr direkt auf der Straße.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Radschutzstreifen von Fahrradfahrern nur in Fahrtrichtung genutzt werden dürfen. Es kann immer wieder beobachtet werden, dass Radfahrer die Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung benutzen. Dies stellt eine Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar, da insbesondere abbiegende Fahrzeuge nicht mit „Gegenverkehr“ beim Einmünden in eine Straße rechnen.