Gemeinde Remshalden

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Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028  

Die ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit führen aus traditionellen Gründen die besondere Bezeichnung "Schöffe" (§ 45a DRiG). Das Schöffenamt ist – wie alle richterlichen Ehrenämter – das wohl anspruchs- und verantwortungsvollste Amt, das der Staat den Bürgerinnen und Bürgern übertragen kann. Sie greifen mit ihrer Mitwirkung und ihrer Stimme in Grundrechte anderer Menschen ein: Freiheit der Person, Eigentum und Würde. Für die kommende Amtsperiode von 2024 bis 2028 werden wieder Schöffen gesucht. Die Wahl erfolgt im ersten Halbjahr 2023. Interessenten können sich bis Dienstag, 11.04.2023, bei der Gemeindeverwaltung Remshalden bewerben. Formulare dazu gibt es unter: www.schoeffenwahl.de. Dort finden sich auch weitere Informationen dazu, wer sich bewerben kann und welche Voraussetzungen es für die Wahl gibt. Bei Fragen steht Marion Hiller unter der Telefonnummer 07151/9731-1150 oder per E-Mail unter m.hiller(@)remshalden.de zur Verfügung.

Öffnungszeiten des Rathauses Remshalden

Die Bearbeitung der einzelnen Anliegen im Bürgerbüro ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 
Bürgerinnen und Bürger ohne Termin müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder können ggf. nicht bedient werden.

Das Rathaus hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Dienstag

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 19.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Termine für das Bürgerbüro können telefonisch oder online gebucht werden. Telefon: 07151/9731-1160, Online-Buchungssystem: www.cm-terminreservierung.de/remshalden.

Wohnraum für Geflüchtete – Informationen zur Situation ukrainischer Geflüchteter    

Haben Sie eine Wohnung, welche sich für die Unterbringung von Geflüchteten eignet? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung: liegenschaften(@)remshalden.de.

Haben Sie ein Grundstück, welches sich für die Aufstellung von Containern oder sonstigen schnell aufstellbaren Lösungen eignet, oder eine Immobilie, welche sich als Gemeinschaftsunterkunft eignet (ab 30 Plätzen)? Dann wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Markus Laderer: m.laderer(@)rems-murr-kreis.de.

Ausführliche Informationen, speziell zur Situation ukrainischer Geflüchteter finden Sie auf der Homepage des Landratsamts: Ukraine: Rems-Murr-Kreis. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an ukraine-info(@)rems-murr-kreis.de.