(aus Wilfried Reinhardt, Bauleitplanung und Naturschutz, 1999 und Merkblatt
für die Ermittlung von Grundstückswerten, Jan. 2003, Kohlhammer-Verlag)
Agrarland - Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
Dies sind Flächen, die nur der Forst- und Landwirtschaft dienen oder bei stadtnaher Lage für andere außerlandwirtschaftliche Nutzung geeignet sind, ohne dass für sie auf absehbare Zeit eine objektive Bauerwartung gegeben ist.
Bauerwartungsland
Dies sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen. Die Bauerwartung kann sich auf eine entsprechende Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan oder auch auf ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder anderer öffentlicher Planungsträger gründen. Diesbezüglich ist auch die Eignung der Flächen für eine bauliche Nutzung unter Berücksichtigung der allgemeinen städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets von Bedeutung. Dies kann bspw. eine günstige Verkehrslage (unmittelbare Stadtnähe) sein; umgekehrt können naturbedingte, planungsrechtliche oder in absehbarer Zeit nicht auszuräumende Hindernisse für eine bauliche Nutzung der Bauerwartung entgegen stehen. Neben der tatsächlichen Eignung für eine bauliche Nutzung muss darüber hinaus in absehbarer Zeit mit einer Bebauung gerechnet werden können.
Rohbauland
Dies sind Flächen, die bereits aufgrund eines Bebauungsplans oder eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils für eine bauliche Nutzung bestimmt sind. Diese Nutzung kann allerdings noch nicht verwirklicht werden, weil z.B. die vorhandene Grundstücksstruktur nach Lage, Form und Größe erst angepasst werden muss (Bodenordnung) bzw. die Erschließung noch nicht gesichert ist. Die Zustandstufe Rohbauland ist spätestens mit der Rechtskraft des Bebauungsplans erreicht.
Baureifes Land
Flächen mit dieser Zustandsstufe sind nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften unmittelbar baulich nutzbar. Die grundstücksbezogenen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, das heißt, die Bodenordnung muss abgeschlossen und die Erschließung gesichert, aber noch nicht endgültig fertiggestellt sein. Die für die Wertqualitätsstufe baureifes Land erforderlichen Bedingungen sind alle grundstücksbezogen.