Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanvorentwurfs „Weinkellerei“ mit örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Remshalden hat bereits am 25.07.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Weinkellerei“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Am 19.09.2022 erfolgte der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Zeitgleich werden nach § 4 Abs. 1 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt. Maßgebend sind der Lageplan (im Maßstab 1:500), der Textteil mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften des Büros Rossplan, Backnang, vom 19.09.2022. Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteils Grunbach und umfasst die Flurstücke Nr.1357; 1358; 1359; 1360; 1361/1; 1361/2; 1362; 1366; 1367; 1368; 1369; 1370; 1371; 1372; 1373 vollständig und teilweise die Flurstücke Nr. 1355, 1356, 1357/1 (Feldweg) und 3813/4 (Stuttgarter Straße, K 1866).
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weinkellerei“ (ohne Maßstab):