Gemeinde Remshalden

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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat der Gemeinde Remshalden hat bereits am 25.07.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Am 19.09.2022 erfolgte der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Zeitgleich werden nach § 4 Abs. 1 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Vorentwurf der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans eingeholt. Maßgebend ist das Deckblatt mit Begründung des Büros ROOSPLAN aus Backnang vom 19.09.2022.

Der Geltungsbereich der Änderung zum Flächennutzungsplan ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans (ohne Maßstab):

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplan „Weinkellerei“ ausgearbeitet.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 30.09.2022 bis 04.11.2022 – je einschließlich – bei der der Gemeinde Remshalden, Marktplatz 1, 73630 Remshalden, während den Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Ergänzend zur Auslegung im Rathaus, sind die Unterlagen während des Auslegungszeitraums an dieser Stelle auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen sowie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Remshalden, den 22.09.2022
Reinhard Molt
Bürgermeister

1. Änderung des Flächennutzungsplans - Plan
1. Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplan­vorentwurfs „Weinkellerei“ mit örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Remshalden hat bereits am 25.07.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Weinkellerei“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Am 19.09.2022 erfolgte der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Zeitgleich werden nach § 4 Abs. 1 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt. Maßgebend sind der Lageplan (im Maßstab 1:500), der Textteil mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften des Büros Rossplan, Backnang, vom 19.09.2022. Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteils Grunbach und umfasst die Flurstücke Nr.1357; 1358; 1359; 1360; 1361/1; 1361/2; 1362; 1366; 1367; 1368; 1369; 1370; 1371; 1372; 1373 vollständig und teilweise die Flurstücke Nr. 1355, 1356, 1357/1 (Feldweg) und 3813/4 (Stuttgarter Straße, K 1866).

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weinkellerei“ (ohne Maßstab):

Bezüglich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass für den Bebauungsplan ein Umweltbericht erstellt wurde. Dieser beinhaltet eine Beurteilung der Schutzgüter Wasser, Klima und Luft, Boden, Landschaftsbild und Erholung, Pflanzen und Tiere, Mensch, Kultur- und Sachgüter, den Umweltbelang Fläche als auch eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz. Bei den ökologischen und artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehungen wurde ein weiterer Untersuchungsbedarf festgestellt. Dieser wurde in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) durchgeführt und liegt den Bebauungsplanunterlagen bei.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Weinkellerei“ mit Planteil (im Maßstab 1:500), Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften, des Büros Roosplan, in der Zeit vom 30.09.2022 bis 04.11.2022 – je einschließlich – bei der der Gemeinde Remshalden, Marktplatz 1, 73630 Remshalden, während den Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Ergänzend zur Auslegung im Rathaus sind die Unterlagen während des Auslegungszeitraums hier an dieser Stelle einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen sowie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Remshalden, den 22.09.2022
Reinhard Molt
Bürgermeister

Remshalden Bebauungsplan Weinkellerei - Plan
Remshalden Weinkellerei - Textteil
Anlage 2 Remshalden Weinkellerei - Begründung
Anlage 3 Umweltbericht
Anlage 4 spezielle-artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 5 Schallimmissionsprognose
Anlage 6 verkehrstechnische-Untersuchung
Anlagen 7-1 Gesamtuebersicht Untergeschoss
Anlagen 7-2 Gesamtuebersicht Erdgeschoss
Anlagen 7-3 Schnitt Westansicht
Anlagen 7-4 Schnitt-Ansichten