Gemeinde Remshalden

Seitenbereiche

Volltextsuche

Navigation

Grundsteuer A und B bis 31.12.2024

Bei der Grundsteuer kommt, wie auch bei der Gewerbesteuer, das kommunale Selbstverwaltungsrecht in besonderem Maße zum Ausdruck. Das Grundgesetz weist diese Steuern als eigene Steuerquelle den Gemeinden direkt zu und räumt ihnen darüber hinaus das Recht ein, die Hebesätze selbst festzusetzen. 

Hebesatz für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) ab 1.1.2022:
345 v.H.

Hebesatz für die Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) ab 1.1.2022:
385 v.H.

Die Änderung der Hebesätze erfolgte letztmalig zum 1.1.2022. 

Antrag für Grundsteuerjahreszahler

SEPA-Lastschriftmandat

Nach oben

Grundsteuer A und B ab 01.01.2025

Neue Hebesätze ab 01.01.2025

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich Betriebe): 345 vom Hundert
Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke): 230 vom Hundert

Hier können Sie Ihre Grundsteuer selbst ausrechnen:

Grundsteuerrechner

Diese Berechnung ist unverbindlich. Die verbindliche Festsetzung der neuen Grundsteuer erfolgt ausschließlich mit dem Bescheid.

Der Versand der neuen Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde Remshalden wird im Lauf des Januar 2025 erfolgen. Die Zahlungsfälligkeiten für die Grundsteuer selbst verändern sich nicht und Sie erhalten den Bescheid somit rechtzeitig vor der ersten Zahlung zum 15.2.2025.

Infotage für Remshaldener Bürger
Wann?
Jeweils am Dienstag, 14.1. und am 28.1.2025 
Wo? Im Erdgeschoss des Rathauses Remshalden, Zimmer 0.12 (Fraktions- und Besprechungszimmer Etyek)
Uhrzeit? 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 19 Uhr

Bitte kommen Sie ohne Termin und bringen Sie hierzu unbedingt Ihre Bescheide vom Finanzamt mit.
Alternativ können Sie sich auch jederzeit per Mail an uns wenden.

Die Feststellung der Grundsteuer B vollzieht sich auf verschiedenen Ebenen.

Zuständigkeit Finanzämter
Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.
Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids.

Zuständigkeit Gemeinde Remshalden
Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer B, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist konjunkturbedingt und durch die Struktur der örtlichen Betriebe ständigen und teilweise starken Schwankungen unterworfen. In Remshalden gibt es rd. 350 Gewerbesteuerfälle aus sehr unterschiedlichen Bereichen. 

Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 1.1.2022:
385 v.H.

SEPA-Lastschriftmandat

Nach oben

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt für den 

1. Hund 150 €
jeden weiteren Hund 300 €

Zwingersteuer 300 €, jede weiteren 5 Hunde 300 €

Kampfhund 780 €
jeden weiteren Kampfhund 1.560 €

Keine Ermäßigung für Hunde mit Begleithundeprüfung/Hundeführerschein.

Zur Hundesteuer An- und Abmeldung
SEPA-Lastschriftmandat

Nach oben

Gebühren Wasser und Abwasser

Grundgebühr (Hauptzähler)
5,09 Euro pro Monat zzgl. 7 % Mwst. für Zähler Q3_4 (Qn 2,5) ab 1.1.2020

Zählergebühr (z.B. Zisternenzähler, Nachspeisungszähler, Gartenzähler)
1,18 Euro pro Monat zzgl. 7 % Mwst. für Zähler Q3_2,5 (Qn 1,5) und Q3_4 (Qn 2,5) ab 1.1.2020

Tarif Wasser
3,25 Euro pro m³ zzgl. 7 % Mwst. ab 1.1.2022
3,36 Euro pro m³ zzgl. 7 % Mwst. ab 1.1.2023
3,57 Euro pro m³ zzgl. 7 % Mwst. ab 1.1.2024
3,72 Euro pro m³ zzgl. 7 % Mwst. ab 1.1.2025
 

Wasserversorgungsbeitrag
2,79 Euro/m² Nutzungsfläche + zzgl. Mwst

Schmutzwassergebühren
2,26 Euro pro m³ ab 1.1.2022
2,41 Euro pro m³ ab 1.1.2024
2,58 Euro pro m³ ab 1.1.2025

Niederschlagswasser
0,60 Euro pro m² ab 1.1.2022
0,69 Euro pro m² ab 1.1.2024
0,72 Euro pro m² ab 1.1.2025

Abwasserbeitrag Kanal
4,05 Euro/m² Nutzungsfläche

Kläranlage
3,00 Euro/m² Nutzungsfläche

Im Jahr 2011 wurde in der Gemeinde Remshalden die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. 

Formular für den Eigentümerwechsel Wasser/Abwasser

SEPA-Lastschriftmandat

Nach oben

Gebühren im Bereich Meldewesen

Aufenthaltsbescheinigung
5 Euro

Kinderreisepass
13 Euro

Verlängerung/Änderung Kinderreisepass
6 Euro

Meldebestätigung
5 Euro

Melderegisterauskunft

  • einfach: 5 Euro
  • erweitert: 10 Euro
  • Gruppen: 2,50 Euro pro Person
  • Archiv: 5 Euro

Personalausweis
Personen unter 24 Jahre: 22, 80 Euro, Personen über 24 Jahre: 37 Euro

Reisepass

  • für Personen unter 24 Jahre: 37,50 Euro
  • für Personen ab 24 Jahre: 70 Euro
  • für Personen unter 24 Jahre (48 Seiten): 59,50 Euro
  • für Personen ab 24 Jahre (48 Seiten): 82 Euro

Expresspass

  • für Personen unter 24 Jahre: 69,50 Euro
  • für Personen ab 24 Jahre: 102 Euro
  • für Personen unter 24 Jahre (48 Seiten): 91,50 Euro
  • für Personen ab 24 Jahre (48 Seiten): 114 Euro

Vorläufiger Reisepass
26 Euro

Nach oben

Gebühren im Bereich Ordnungswesen

Beglaubigung von Fotokopien
2,50 Euro je Blatt, höchstens 30 Euro

Beglaubigung von Unterschriften
5 Euro, jede weitere 2,50 Euro

Fischereischein
20,45 Euro Erstausstellung
92 Euro für 10 Jahre (Verlängerung)
48 Euro für 5 Jahre (Verlängerung)

Führungszeugnis
13 Euro

Führungszeugnisse können online beantragt werden.

Fundgebühr

  • Wertgegenstand bis 50 Euro: kostenlos
  • Wertgegenstand 51 - 500 Euro: 2 % des Wertes, mindestens 2,50 Euro
  • Wertgegenstand über 500 Euro: 2 % von 500 Euro + 1 % des Mehrwertes

Gestattung (gaststättenrechtliche)
15 Euro

Gewerbeauskunft
5 Euro (einfach) bzw. 10 Euro (erweitert)

Gewerbezentralregisterauszug
13 Euro

Gewerbeanmeldung
25 Euro

Gewerbeummeldung
15 Euro

Gewerbeabmeldung
20 Euro

Jugendfischereischein
5,10 Euro für 1 Jahr

Weitere Gebühren (Höhe auf Anfrage):
Aufstellplatzbestätigung (Spielautomaten), Automatenaufstellerlaubnis, Führerscheinänderung/-tausch, Führerscheinersterteilung, Führerscheinerweiterung, Internationaler Führerschein, Kartenführerschein, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Reisegewerbekarte, Sperrzeitverkürzung (einmalig), Waffenbesitzkarte

Nach oben

Gebühren im Standesamt

Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde
12 Euro

Auszug Eheregister (ehem. Familienbuchauszug)
12 Euro

Anmeldung zur Eheschließung
40 Euro
80 Euro (bei Ausländerbeteiligung auf Anfrage)

Ehefähigkeitszeugnis
40 Euro (deutsches Recht)
80 Euro (bei Ausländerbeteiligung auf Anfrage)

Eheschließung
auf Anfrage

Trauung im Wengerthäusle 120 Euro

Trauung im Rosenpavillon im Bürgerpark 100 Euro

Kirchenaustritt
35 Euro

Namenserklärung
20 Euro

Nach oben