Die Gemeinde Remshalden hat am 10.12.2018 die Aufstellung des Lärmaktionsplans beschlossen. Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 26.07.2021 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 19.08.2021 bis einschließlich 30.09.2021.
Der Gemeinderat der Gemeinde Remshalden hat am 07.02.2022 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Maßnahmen beschlossen:
- Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für zwei Teilabschnitte der B 29. Ferner wird der Lückenschluss auf 800 m aus verkehrlichen Gründen angeregt.
- Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für den Teilbereich der K 1866 Orts-durchfahrt Grunbach entlang der Stuttgarter Straße / Reinhold-Maier-Straße und Schorndorfer Straße zwischen den Einmündungen Ernst-Heinkel-Straße und Rosenstraße (Variante 3).
- Anregung aus verkehrlichen Gründen zum Lückenschluss auf 280 m zwischen den beiden Ortsdurchfahrten Grunbach und Geradstetten / Hebsack (50 km/h anstatt 70 km/h ganztags).
- Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für den Teilbereich der K 1866 Orts-durchfahrt Geradstetten/Hebsack entlang der Untere Hauptstraße / Obere Haupt-straße / Geradstettener Straße / Winterbacher Straße, beginnend 50 m westlich des ersten Fußgängerüberweges bis zur Einmündung Weinsteige (Variante 3).
- Festsetzung eines Geschwindigkeitstrichters am östlichen Ortsein-/-ausgang der K 1866 OD Geradstetten / Hebsack.
- Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in den Ortsdurchfahrten Grunbach und Geradstetten/Hebsack.
- Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr).
- Unterstützung der Eigentümer/innen stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern.
- Beachtung der Hinweise des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 29.10.2018 für die kommunale Bauleitplanung.
- Schutz der festgesetzten ruhigen Gebiete vor weiterer Verlärmung.
Remshalden, den 10.02.2022
Reinhard Molt, Bürgermeister
Die Unterlagen stehen hier zur Ansicht für Sie bereit:
Lärmaktionsplan Stufe 3 - Bericht zur Beschlussfassung 09. Dezember 2021 Bericht-Nr. 2067.264
Rasterlärmkarte für den Zeitbereich Tag
Rasterlärmkarte für den Zeitbereich Nacht
Gebäudelärmkarte für den Zeitbereich Tag
Gebäudelärmkarte für den Zeitbereich Nacht
Differenzenkarte ohne/mit 30/100 km/h für den Zeitbereich Tag und Gebäudelärmkarte mit 30/100 km/h für den Zeitbereich Tag
Differenzenkarte ohne/mit 30/100 km/h für den Zeitbereich Nacht und Gebäudelärmkarte mit 30/100 km/h für den Zeitbereich Nacht
Gebäude mit Anzahl Einwohner, zulässige Geschwindigkeit (Lkw max. 80 km/h) und Korrekturfaktor DStrO bei Abweichung von 0 dB(A)