Bakterieller Feuerbrand
Feuerbrand
Feuerbrand
1.Bakterieller Feuerbrand:
Seit Beginn der Trockenphase ist der bakterielle Feuerbrand nach mehreren Jahren Pause wieder zunehmend aktiv. Während in den vergangenen Monaten fast ausschließlich Altbefälle Sorgen bereiteten, sind seit ungefähr zwei Wochen auch wieder Neubefälle zu verzeichnen. Besondere Aufmerksamkeit ist vor allem in den Gebieten angebracht, in denen es Hagelschläge zu verzeichnen gab! Diese Beobachtung trifft leider auf viele Gemeinden im Landkreis zu.
Der bakterielle Feuerbrand befällt neben dem Kernobst (Apfel, Birne, Quitte) auch folgende Zier- und Wildgehölze aus der Familie der Rosengewächse:
• Amelanchier (Felsenbirne),
• Crataegus (Weissdorn)
• Sorbus (Bsp.: Vogelbeere, Mehlbeere)
• Cotoneaster (Steinmispel)
• Photinia davidiana (Stranvaesia)
• Pyracantha (Feuerdorn)
• Chaenomeles (Scheinquitte)
• Eriobotrya japonica (Wollmispel)
• Mespilus germanica (Mispel)
Die Blühzeit dieser Wirtspflanzenarten erstreckt sich vom Frühling bis weit in den Sommer hinein, so dass für die Bakterien während der gesamten Vegetationsperiode günstige Infektionsbedingungen vorhanden. Hochanfällige Wirtspflanzen wie der bodendeckende Cotoneaster oder Ziersträucher wie die Scheinquitte, welche stark verbreitet sind, spielen bei der unerkannten Verbreitung eine wichtige Rolle.
Auch junge Bäume werden nicht verschont. Besonders auffallend sind jedoch die Erstbefälle in der Nähe alter Birnbäume, die bereits vor Jahren infiziert und nur unzureichend ausgeschnitten wurden. Sofern ein wiedererwachter, alter Befall oder eine neue Ansteckung festgestellt werden, muss in jedem Fall sofort 25 cm in das gesunde Holz zurückgeschnitten werden.
Leider ist festzustellen, dass Birnbäume in der Regel nicht mehr zu retten sind. Sollten sich nach dem Rückschnitt erneut Symptome zeigen, muss der betreffende Baum gerodet werden. Beim Apfel, und bei rechtzeitig entfernten Quittenzweigen, ist hingegen eine Sanierung oftmals noch möglich.
Symptome
In der Krone treten stellenweise verdorrte Zweige mit anhaftenden, vertrockneten Blättern auf (scheinbar abgebrochener Ast); eine Verkrümmung der Triebspitze ist an jungen oder astigen Austrieben erkennbar.
An infizierten Ästen bleiben die vollständig verbräunten Blätter hängen. Infektionen werden hauptsächlich an Blüten und Jungtrieben (einschließlich Wasserschosse) der erwähnten Wirtspflanzen hervorgerufen. Typische Merkmale der Feuerbrandkrankheit sind die meist dunkelbraun bis schwarz gefärbten Stiele der abgestorbenen Blüten und Blätter an den erkrankten Zweigen und die des öfteren auffallend dunkel gefärbten Hauptadern der Blätter. Infizierte Blüten und Triebe vertrocknen und das Gewebe verfärbt sich braun oder schwarz.
Aus den erkrankten Stellen können bei feucht-warmer Witterung Tröpfchen eines klebrigen Bakterienschleims austreten. Dieser Bakterienschleim -auch als Exsudat bezeichnet -ist zunächst milchig weiß, verbräunt aber später und trocknet mit der Zeit ein. Die jungen, noch krautigen Triebspitzen krümmen sich oft infolge der unterbrochenen Wasserzufuhr (die Bakterien verstopfen die Leitungsbahnen) hakenförmig nach unten. Bei spät blühenden Gehölzen und Nachblüten an Birnen und Äpfeln besteht auch im Sommer hohe Infektionsgefahr.
Triebspitzen können ebenfalls während der ganzen Vegetationsperiode infiziert werden. Im Herbst bleiben die toten, wie verbrannt aussehenden Blätter an den befallenen Zweigen hängen. Die Krankheit kann schließlich auf die älteren Zweige und Äste und auch auf den Stamm übergehen, wobei es zum Absterben der gesamten Pflanze kommen kann. Unter der zerstörten Rinde ist das Holz rötlich-braun verfärbt und mit Bakterienexsudat durchsetzt.
Die befallenen Rindenpartien sinken ein und es bildet sich eine fließende Grenzlinie zwischen gesundem und krankem Gewebe. Derartige eingesunkene Stellen werden besonders an stärkeren Ästen und am Stamm gebildet.
Auch unreife Früchte können befallen werden. Die Infektion erfolgt dabei über Verletzungen durch Hagel und Sturm. Infizierte Früchte zeigen bräunliche, später in schwarz übergehende Verfärbungen -oftmals sind dann auch klebrige Schleimtröpfchen sichtbar. Schließlich sind nur noch eingetrocknete Fruchtmumien übrig, die wie die toten Blätter noch lange fest am Baum hängen bleiben.
Bekämpfung
Beim Auftreten der ersten Krankheitssymptome sind befallene Pflanzenteile sofort konsequent zu entfernen -mindestens 25 cm ins scheinbar gesunde Holz! Nur so besteht die Möglichkeit, einer massiven Befallsausbreitung vorzubeugen. Anfällige Pflanzenbestände sind daher während der Vegetationsperiode, besonders ab der Blüte und im Frühsommer, regelmäßig auf Befall zu kontrollieren.
Die Möglichkeiten der Feuerbrandbekämpfung im Haus-und Kleingarten, im Streuobst und in der freien Feldflur sind nach wie vor auf Schnitt-bzw. Rodemaßnahmen beschränkt. Pflanzenschutzmittel sind hierfür nicht zugelassen. Gesteinsmehle oder Pflanzenextrakte sind zur effektiven Feuerbrandabwehr nicht geeignet, da die Präparate keine oder nur geringe Wirkung zeigen. Vorbeugende Maßnahmen, wie Kontrollen und konsequentes Ausschneiden der befallenen Triebe und Äste, stehen deshalb im Vordergrund.
Wo es die Gemeindeverordnung erlaubt, sind gerodete Bäume und Schnittgut sofort an Ort und Stelle zu verbrennen. Besteht diese Möglichkeit nicht, kann geringer Schnittgutanfall über den Restmüll entsorgt werden. Größere Mengen können gut abgedeckt einer Deponie angeliefert werden. Hauptäste oder Stämme müssen vor einer Entsorgung, z. B. über die Holzfeuerung, zur Vermeidung von Neuinfektionen trocken (unter einem Vordach oder in einem Stadel) zwischengelagert werden.
Mit befallenen Pflanzen dürfen keine anderen Wirtspflanzen berührt werden, da die Ansteckungsgefahr sehr hoch ist. Hände und die verwendeten Geräte (Schere, Säge u.a.) sind nach Gebrauch zu desinfizieren ( z. B. mit 70 %igem Alkohol).
Bitte machen Sie nicht nur Ihre Vereinsmitglieder, sondern auch die Bewohner Ihrer Ortschaft auf die erneute Feuerbrandgefahr aufmerksam. Leider hat die zurückliegende Ruhepause bei vielen Baumbesitzern die Aufmerksamkeit gegenüber dem bakteriellen Feuerbrand etwas einschlafen lassen. Sofern die Möglichkeit besteht, sollten die Ihnen vorliegenden Warnmeldungen im Schaukasten erneut ausgehängt werden.
Telefonnummern beim Geschäftsbereich Landwirtschaft:
07191 / 895 -4210 oder 895 -4233
Ansprechpartner:
Frau Ellwein, Frau Tränkle, Herr Gerstenlauer,
Herr Maier, Herr Eder