Gemeinde Remshalden

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  1. 1411. Stiftungen  
    Rathaus-Dienste
    Stiftungen haben in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Durch ein weites Betätigungsfeld – von sozialen und kulturellen Zwecken über die Förderung der Wissenschaft bis hin zum Tierschutz – decken…  
  2. 1412. Stiftungsaufsicht  
    Rathaus-Dienste
    Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörden. Die staatliche Aufsicht soll gewährleisten, dass der Wille der stiftenden Person auch dann beachtet wird, wenn diese keinen Einfluss mehr…  
  3. 1413. Stiftungsgeschäft  
    Rathaus-Dienste
    Das Stiftungsgeschäft ist die schriftliche Willenserklärung der stiftenden Person, eine Stiftung zu errichten. Sie kann auch in einem Testament oder einem Erbvertrag abgegeben werden. Das…  
  4. 1414. Stiftungssatzung  
    Rathaus-Dienste
    Jede Stiftung muss eine Satzung haben. Die Stiftungssatzung stellt den Aufgaben- und Organisationsplan einer Stiftung dar.
    In der Stiftungssatzung müssen mindestens folgende Regelungen…
     
  5. 1415. Stiftungsvermögen  
    Rathaus-Dienste
    Die Verwirklichung des Stiftungszwecks setzt voraus, dass der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die stiftende Person muss die Stiftung daher mit einem bestimmten Vermögen…  
  6. 1416. Stiftungsverzeichnis  
    Rathaus-Dienste
    Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.
    Hinweis: Für die kirchlichen…
     
  7. 1417. Stiftungszweck  
    Rathaus-Dienste
    Der Zweck wird von der stiftenden Person frei gestaltet. Die Stiftungsbehörde kann lediglich prüfen, ob der Zweck das Gemeinwohl gefährdet, gegen die Rechtsordnung verstößt oder die Erfüllung des…  
  8. 1418. Stimmabgabe  
    Rathaus-Dienste
    In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Abweichungen sind in Gemeinden mit nicht mehr als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern möglich.
    Wenn Sie wahlberechtigt und im…
     
  9. 1419. Stimmabgabe  
    Rathaus-Dienste
    In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.
    In Einzelfällen kann der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin einen früheren Beginn der Wahlzeit festlegen.  
  10. 1420. Stipendien und Begabtenförderung  
    Rathaus-Dienste
    Die Förderung begabter Studierender sowie Doktorandinnen und Doktoranden hat in Deutschland einen hohen gesellschafts- und bildungspolitischen Stellenwert.
    Der Bund, das Land Baden-Württemberg,…
     
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