Gemeinde Remshalden

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  1. 1521. Vaterschaft  
    Rathaus-Dienste
    Bei ehelich geborenen Kindern gilt grundsätzlich der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes.
    Handelt es sich um ein nicht eheliches Kind, ist der Mann Vater des Kindes,

    der die…
     
  2. 1522. Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie  
    Rathaus-Dienste
    Wenn sich nach Einschätzung des Jugendamts die Bedingungen in der Herkunftsfamilie in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum nicht nachhaltig verbessern, wird das Kind auf Dauer in seiner…  
  3. 1523. Verbote und Überwachung  
    Rathaus-Dienste
    Es ist unter anderem verboten,

    von einem Tier Leistungen zu verlangen, die es körperlich nicht in der Lage ist zu erbringen oder durch die ihm Schmerzen oder Leiden zugefügt werden,  
  4. 1524. Beschreibung  
    Rathaus-Dienste
    Sie haben eine innovative Idee, die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen möchten. Sie suchen eine technologische Lösung dafür? In diesem Fall kann Ihnen Technologietransfer aus Hochschulen oder…  
  5. 1525. Stiftungssatzung  
    Rathaus-Dienste
    Jede Stiftung muss eine Satzung haben. Die Stiftungssatzung stellt den Aufgaben- und Organisationsplan einer Stiftung dar.
    In der Stiftungssatzung müssen mindestens folgende Regelungen…
     
  6. 1526. Stiftungsvermögen  
    Rathaus-Dienste
    Die Verwirklichung des Stiftungszwecks setzt voraus, dass der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die stiftende Person muss die Stiftung daher mit einem bestimmten Vermögen…  
  7. 1527. Stiftungsverzeichnis  
    Rathaus-Dienste
    Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.
    Hinweis: Für die kirchlichen…
     
  8. 1528. Stiftungszweck  
    Rathaus-Dienste
    Der Zweck wird von der stiftenden Person frei gestaltet. Die Stiftungsbehörde kann lediglich prüfen, ob der Zweck das Gemeinwohl gefährdet, gegen die Rechtsordnung verstößt oder die Erfüllung des…  
  9. 1529. Stimmabgabe  
    Rathaus-Dienste
    In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Abweichungen sind in Gemeinden mit nicht mehr als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern möglich.
    Wenn Sie wahlberechtigt und im…
     
  10. 1530. Stimmabgabe  
    Rathaus-Dienste
    In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.
    In Einzelfällen kann der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin einen früheren Beginn der Wahlzeit festlegen.  
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