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Windkraft

29. April 2026

Gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinde Berglen und Remshalden 

Berglen und Remshalden prüfen Windenergie auf kommunalen Waldflächen im Gebiet Buocher Berg-Oberholz

Die Gemeinderäte der Gemeinde Berglen und der Gemeinde Remshalden stimmen am 28. April und 4. Mai darüber ab, ob beide Kommunen grundsätzlich dazu bereit sind, kommunale Waldflächen im Gebiet Buocher Berg-Oberholz für ein gemeinsames Windenergieprojekt bereitzustellen. Damit erklären beide Kommunen ihre Aufgeschlossenheit gegenüber konkreten Windenergieplanungen innerhalb des sogenannten Windvorranggebietes RM26. Die Flächen bieten Platz für bis zu zwei moderne Windkraftanlagen.

Eine Entscheidung, ob, an wen und unter welchen Bedingungen die in Betracht kommenden Flächen tatsächlich für die Nutzung als Windenergiestandort verpachtet werden, fällt mit dem Grundsatzbeschluss noch nicht. In den kommenden Wochen werden die Verwaltungen und politischen Gremien von Remshalden und Berglen diese Frage intensiv prüfen und entsprechende Entscheidungen vorbereiten.

Beide Kommunen könnten durch ein Windenergieprojekt im Gebiet Buocher Berg-Oberholz und die Verpachtung der erforderlichen Flächen Einnahmen generieren. Interesse für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb des Vorranggebiets wurde von Extern bereits bekunden.

Wichtig ist beiden Seiten dabei die Wirtschaftlichkeit sowie die regionale Wertschöpfung und Versorgungssicherheit im Blick zu behalten. In einem späteren Verfahren wird ebenso die Verträglichkeit für die Anwohner in den Ortschaften rund um das Planungsgebiet, für die Landschaft sowie die Arten- und Naturvielfalt betrachtet.

Zudem wollen die Kommunen mit den Bürgerinnen und Bürgern über ein mögliches Windenergieprojekt im Gebiet Buocher Berg-Oberholz ins Gespräch kommen. Dazu sind Informations- und Dialogtermine geplant, zu denen Remshalden und Berglen gemeinsam einladen werden. Zur Unterstützung dieser Aktivitäten haben die Verwaltungen das Forum Energiedialog angefragt, ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für allparteilichen und faktenorientierten Dialog über Vorhaben der erneuerbaren Energien.

Hintergrund zum Windvorranggebiet RM26:

Am 3. Dezember 2025 hat die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart die Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalplans beschlossen. Für die Nutzung der Windkraft werden künftig 1,9 Prozent der Regionsfläche als „Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“ ausgewiesen. Damit erfüllt die Region das nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg gesetzlich vorgegebene Mindestziel von 1,8 Prozent. Das Inkrafttreten des Satzungsbeschlusses steht noch aus.

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