Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 für den Bereich „Schönbühl Solarpark – Teilfläche Remshalden“
Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Remshalden hat am 27.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans 2020 für den Bereich „Schönbühl Solarpark – Teilfläche Remshalden“ gebilligt und beschlossen, die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des gebilligten Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 10.06.2026 durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Größe von 3,08 ha und ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans vom 10.06.2026 und die Begründung einschließlich Umweltbericht, die Anlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Remshalden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Remshalden unter dem Link
www.remshalden.de/leben-wohnen/immobilien-bauen-und-mobilitaet/bebauungsplaene
in der Zeit von
03.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026
eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung soll elektronisch an die Mailadresse
bauleitplanung@remshalden.de
erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Bereitstellung im Internet liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums auch in der Gemeindeverwaltung Remshalden, Foyer 1. OG, Marktplatz 1, 73630 Remshalden, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Bei Fragen zu den Unterlagen können Sie sich gerne unter der Telefonnummern 07151 / 9731-1323 melden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Remshalden wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten werden in das Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:
Von der Gemeinde eingeholte Stellungnahmen:
· Umweltbericht gem. § 2a BauGB mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Schönbühl Solarpark – Teilfläche Remshalden, König + Partner PartmbB, Altbach, vom 10.06.2026
· Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse zum Bebauungsplan „Schönbühl 1. Änderung“, Peter Endl, Filderstadt, 27.02.2021
· Faunistische Sonderuntersuchung (Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Haselmaus, Falterarten, Holzbewohnende Käferarten) Bebauungsplan „Schönbühl 1. Änderung“, Peter Endl, Filderstadt, 14.05.2022
· Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) zum Bauvorhaben Freiflächen-Photovoltaik Schönbühl, Peter Endl, Filderstadt, 02.11.2023 ergänzt 16.09.2024, 05.02.2026
· Checkliste zum Antrag auf Bestätigung der Eignung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG, Peter Endl, Filderstadt, 16.09.2024
· Umsetzung der Maßnahmen zum Fachbeitrag zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) Bauvorhaben Freiflächen-Photovoltaik Schönbühl, Peter Endl, Filderstadt, 05.04.2024, ergänzt 05.02.2026
· Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse „FF-PV-Ellenrain B-Planverfahren“, Peter Endl, Filderstadt, 21.07.2025
· Solarpark Schönbühl Bodenschutzkonzept, GUU Dr. Stefan Wozazek, Adelberg 13.10.2025
· Landschaftspark-Konzept Solarpark Schönbühl & Ellenrain, LUZ Landschaftsarchitektur Planungsgesellschaft mbH, vom 13.05.2026
· Landschaftsbildanalyse Solarpark Schönbühl & Ellenrain, Gemarkung Weinstadt & Remshalden, LUZ Landschaftsarchitektur Planungsgesellschaft mbH, Nov. 2025, erg. Mai 2026
· Stellungnahme zum Einfluss des Solarparks Schönbühl & Ellenrain auf die Starkregensituation, geomer GmbH, Heidelberg, 19.05.2026
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene, umweltbezogene Stellungnahmen
1. Regierungspräsidium Stuttgart, Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz vom 09.04.2026
2. Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie vom 17.03.2026
3. Verband Region Stuttgart vom 24.04.2026
4. Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Stellungnahme vom 07.04.2026
5. BUND-Remshalden, 03.04.2026
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der umweltbezogenen Information | Fundstellen neben Umweltbericht, Begründung | |
Schutzgut Mensch |
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| - Zu Erholungseignung, Eingrünung, Durchgängigkeit |
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| - Zu Blendwirkungen | Stellungnahme LRA (nr. 4); |
| - Zu Landwirtschaft, insb. Schafbeweidung | Stellungnahme LRA (nr. 4); |
| - Energiegewinnung ohne CO2 Ausstoß | Stellungnahme RP (nr. 1); |
| - Zu Hochwasserschutz / Starkregen | Stellungnahme RP (nr. 1); Starkregenuntersuchung, |
Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope |
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| - Waldbetroffenheit | Stellungnahme LRA (nr. 4); |
Schutzgut Fläche und Boden |
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| - Zu Erosionsschutz, Schadstoffeinträge | Stellungnahme LRA (nr. 4); Stellungnahme Starkregen |
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Schutzgut Wasser |
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- Zu Schadstoffeinträge | Stellungnahme LRA (nr. 4); |
- Zu Starkregen | Stellungnahme Starkregen |
Schutzgut Luft / Klima |
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| - Zu Klimaschutzziel, Treibhausgasemissionen | Stellungnahme RP (nr. 1) |
Schutzgut Landschaftsbild |
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| - Zu Schutzgutbetrachtung insb. Landschaftskonzept | Stellungnahme VRStgt (nr. 3), Landschaftspark-Konzept, Landschaftsbildanalyse |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Remshalden, den 30.07.2026
gez. Kevin Latzel
Bürgermeister
Anlage 1. FNP Planteil.pdf
Anlage 2. FNP Begründung.pdf
Anlage 3. FNP Umweltbericht.pdfAnlage 4. Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse.pdfAnlage 5. Faunistische Sonderuntersuchung.pdfAnlage 6. Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP).pdfAnlage 7. Checkliste CEF-Maßnahmen.pdfAnlage 8. Maßnahmenumsetzung zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.pdfAnlage 9. Übersichtsbegehung Artenschutz Ellenrain.pdfAnlage 10. Solarpark Schönbühl Bodenschutzkonzept.pdfAnlage 11. Solarpark Schönbühl Konzept.pdfAnlage 12. Solarpark Schönbühl Landschaftssbildanalyse.pdfAnlage 13. Solarpark Schönbühl Stellungnahme zur Starkregensituation.pdf
Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften "Schönbühl Solarpark - Teilfläche Remshalden" –
Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Remshalden hat am 27.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und örtliche Bauvorschriften „Schönbühl Solarpark – Teilfläche Remshalden“ gebilligt und beschlossen, die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Größe von 3,08 ha und ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften bestehend aus zeichnerischem Teil und Textteil vom 10.06.2026 und die Begründung einschließlich Umweltbericht, die Anlagen zum Bebauungsplan sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Remshalden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Remshalden unter dem Link
www.remshalden.de/leben-wohnen/immobilien-bauen-und-mobilitaet/bebauungsplaene
in der Zeit von
03.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026
eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung soll elektronisch an die Mailadresse
bauleitplanung@remshalden.de
erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Be-bauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Bereitstellung im Internet liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums auch in der Gemeindeverwaltung Remshalden, Foyer 1. OG,Marktplatz 1, 73630 Remshalden, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Bei Fragen zu den Unterlagen können Sie sich gerne unter der Telefonnummern 07151 / 9731-1323 melden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Remshalden wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten werden in das Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:
Von der Gemeinde eingeholte Stellungnahmen:
· Umweltbericht gem. § 2a BauGB mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Schönbühl Solarpark – Teilfläche Remshalden, König + Partner PartmbB, Altbach, vom 10.06.2026
· Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse zum Bebauungsplan „Schönbühl 1. Änderung“, Peter Endl, Filderstadt, 27.02.2021
· Faunistische Sonderuntersuchung (Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Haselmaus, Falterarten, Holzbewohnende Käferarten) Bebauungsplan „Schönbühl 1. Änderung“, Peter Endl, Filderstadt, 14.05.2022
· Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) zum Bauvorhaben Freiflächen-Photovoltaik Schönbühl, Peter Endl, Filderstadt, 02.11.2023 ergänzt 16.09.2024, 05.02.2026
· Checkliste zum Antrag auf Bestätigung der Eignung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG, Peter Endl, Filderstadt, 16.09.2024
· Umsetzung der Maßnahmen zum Fachbeitrag zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) Bauvorhaben Freiflächen-Photovoltaik Schönbühl, Peter Endl, Filderstadt, 05.04.2024, ergänzt 05.02.2026
· Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse „FF-PV-Ellenrain B-Planverfahren“, Peter Endl, Filderstadt, 21.07.2025
· Solarpark Schönbühl Bodenschutzkonzept, GUU Dr. Stefan Wozazek, Adelberg 13.10.2025
· Landschaftspark-Konzept Solarpark Schönbühl & Ellenrain, LUZ Landschaftsarchitektur Planungsgesellschaft mbH, vom 13.05.2026
· Landschaftsbildanalyse Solarpark Schönbühl & Ellenrain, Gemarkung Weinstadt & Remshalden, LUZ Landschaftsarchitektur Planungsgesellschaft mbH, Nov. 2025, erg. Mai 2026
· Stellungnahme zum Einfluss des Solarparks Schönbühl & Ellenrain auf die Starkregensituation, geomer GmbH, Heidelberg, 19.05.2026
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene, umweltbezogene Stellungnahmen
1. Regierungspräsidium Stuttgart, Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz vom 09.04.2026
2. Regierungspräsidium Freiburg Forstdirektion vom 29.04.2026
3. Verband Region Stuttgart vom 24.04.2026
4. Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Stellungnahme vom 01.04.2026
5. BUND-Remshalden, 03.04.2026
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der umweltbezogenen Information | Fundstellen neben Umweltbericht, Begründung | |
Schutzgut Mensch |
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| - Zu Erholungseignung, Eingrünung, Durchgängigkeit |
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| - Zu Blendwirkungen | Stellungnahme LRA (nr. 4); |
| - Zu Landwirtschaft, insb. Schafbeweidung | Stellungnahme LRA (nr. 4); |
| - Energiegewinnung ohne CO2 Ausstoß | Stellungnahme RP (nr. 1); |
| - Zu Hochwasserschutz / Starkregen | Stellungnahme RP (nr. 1); Starkregenuntersuchung, |
Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope |
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| - Waldbetroffenheit | Stellungnahme RP Freiburg (nr. 2) |
Schutzgut Fläche und Boden |
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| - Zu Erosionsschutz, Schadstoffeinträge | Stellungnahme LRA (nr. 4); Stellungnahme Starkregen |
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Schutzgut Wasser |
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- Zu Schadstoffeinträge | Stellungnahme LRA (nr. 4); |
- Zu Starkregen | Stellungnahme Starkregen |
Schutzgut Luft / Klima |
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| - Zu Klimaschutzziel, Treibhausgasemissionen | Stellungnahme RP (nr. 1) |
Schutzgut Landschaftsbild |
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| - Zu Schutzgutbetrachtung insb. Landschaftskonzept | Stellungnahme VRStgt (nr. 3), Landschaftspark-Konzept, Landschaftsbildanalyse |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Remshalden, den 30.07.2026
gez. Kevin Latzel
Bürgermeister
Anlage 1. B-Plan Planteil.pdf
Anlage 2. B-Plan Textteil.pdf
Anlage 3. B-Plan Begründung.pdf
Anlage 4. B-Plan Umweltbericht.pdfAnlage 5. Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse.pdfAnlage 6. Faunistische Sonderuntersuchung.pdfAnlage 7. Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP).pdfAnlage 8. Checkliste CEF-Maßnahmen.pdfAnlage 9. Maßnahmenumsetzung zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.pdfAnlage 10. Übersichtsbegehung Artenschutz Ellenrain.pdfAnlage 11. Solarpark Schönbühl Bodenschutzkonzept.pdfAnlage 12. Solarpark Schönbühl Konzept.pdfAnlage 13. Solarpark Schönbühl Landschaftssbildanalyse.pdfAnlage 14. Solarpark Schönbühl Stellungnahme zur Starkregensituation.pdf
Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ und der dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wurden gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) sowie § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vom Gemeinderat am 13.05.2024 als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Maßgebend ist der Lageplan, gefertigt durch Frau Gabriele Kauß-Brockmann (Diplom-Geographin), vom 06.06.2023/04.03.2024 im Maßstab 1:500 mit Legende und Textteil vom 16.06.2023/04.03.2024, gefertigt durch Frau Gabriele Kauß-Brockmann (Diplom-Geographin).
Es gilt die Begründung vom 16.06.2023/04.03.2024.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ umfasst das Flurstück 3/1, das im Norden von der Hölderlinstraße, im Westen durch die Werastraße und in Richtung Süden und Osten durch das Flurstück 3 begrenzt wird und eine Fläche von 2.398 m² hat.
Hinweis: Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans identisch.
Planinhalt:
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Betreuungsangebots für Menschen, für die ein Unterbringungsbeschluss nach § 1831 BGB durch ein Betreuungsgericht erlassen wurde. Ein solches Betreuungsangebot wird im Rems-Murr-Kreis dringend benötigt, weil die betroffenen Menschen momentan außerhalb des Rems-Murr-Kreises untergebracht werden müssen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers und wird im Flächennutzungsplan als Fläche für „soziale, karitative Einrichtungen“ dargestellt.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 3 BauGB)
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen können im Bauamt / Sachgebiet Planung des Rathauses der Gemeinde Remshalden, Marktplatz 1, 73630 Remshalden, Zimmer 2.01 (2. OG), während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr (außer mittwochs), dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 19.00 Uhr und donnerstags durchgehend bis 14:00 Uhr.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- ein nach § 214 Abs. 2 a beachtlicher Fehler oder
- ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Remshalden geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Remshalden, den 14.05.2024
gez. Reinhard Molt
Bürgermeister
Anlage 1. VB Plan-Planteil
Anlage 2. VB Plan-Textteil
Anlage 3. VB Plan-Begründung
Anlage 4. Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung
Anlage 5. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung
Anlage 6. Baumgutachten
Anlage 7. Stellungnahme Schallschutz (Lärm, Schall)
Anlage 8. Entwässerungskonzept
Anlage 9. Kurzbeschreibung Entwässerung
Anlage 10. Dimensionierung Regenwasser
Anlage 11. Berechnung Volumen Regenrückhalteraum (Vrrr)
Anlage 12. Schmutzwasser Dimensionierung
Anlage 13. Überflutungsnachweis (Formel 20 Din 1986-100)
Anlage 14.1. Lageplan
Anlage 14.2. Gartengeschoss
Anlage 14.3. Erdgeschoss
Anlage 14.4. 1. Obergeschoss
Anlage 14.5. Schnitt
Anlage 14.6. Ansicht (N-O)
Anlage 14.7. Ansicht (S-W)
Anlage 14.8. Dachaufsicht
Anlage 14.9. Entwässerung
Anlage 14.10. Baubeschreibung
Anlage 15. Öffentlich-rechtlicher Vertrag UNB NisthilfenAbwägungstabelle vorhabenbezogener Bebauungsplan


