Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 für den Bereich „Schönbühl Solarpark – Teilfläche Remshalden“
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Remshalden hat am 06.10.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans 2020 für den Bereich „Schönbühl Solarpark – Teilfläche Remshalden“ gefasst.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Gemeinderat hat daher in gleicher öffentlicher Sitzung am 06.10.2025 aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für die Änderung des Flächennutzungsplans „Schönbühl Solarpark - Teilfläche Remshalden“ die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Veröffentlichung zu unterrichten.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Größe von 3,08 ha und ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
