Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Remshalden hat am 06.10.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans 2020 für den Bereich „Schönbühl Solarpark – Teilfläche Remshalden“ gefasst.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Gemeinderat hat daher in gleicher öffentlicher Sitzung am 06.10.2025 aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für die Änderung des Flächennutzungsplans „Schönbühl Solarpark - Teilfläche Remshalden“ die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Veröffentlichung zu unterrichten.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Größe von 3,08 ha und ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Ziele und Zwecke der Planung:
Als ein Beitrag der Gemeinde Remshalden zur Energiewende und zum Klimaschutz soll in dem Bereich Schönbühl eine großflächige Freiflächenphotovoltaik-Anlage realisiert werden. Neben der Bereitstellung der Fläche für die Nutzung solarer Energie soll eine ökologische Aufwertung der Fläche erzielt werden. Die dargestellte Nutzung des Flächennutzungsplans wird von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche Freiflächensolaranlagen geändert. Parallel hierzu wird der erforderliche Bebauungsplan aufgestellt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die Frühzeitige Beteiligung und die Untererrichtung über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung erfolgt auf Grundlage des Vorentwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans vom 10.07.2025, in der Begründung erg. 09.02.2026. Bezüglich des Vorentwurfs des Umweltberichts sowie der sonstigen Anlagen wird auf das parallel geführte Bebauungsplanverfahren verwiesen.
Folgende von der Gemeinde eingeholte umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der umweltbezogenen Information | Fundstellen neben Umweltbericht und Begründung, … | |
Schutzgut Mensch |
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Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope |
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| Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP); Umsetzung der Maßnahmen zur saP; |
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Schutzgut Fläche und Boden |
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| Bodenschutzkonzept |
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Schutzgut Wasser |
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Schutzgut Luft / Klima |
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Schutzgut Landschaftsbild |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Auslegung:
Die Unterlagen finden Sie in der Zeit von Montag, 09.03.2026 bis einschließlich Freitag, 10.04.2026 unten im Text als Anlagen. Zusätzlich zur Bereitstellung im Internet liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums auch im Rathaus Remshalden, Foyer 2. OG, Marktplatz 1, 73630 Remshalden, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Hinweis auf die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung und zur Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen sollen in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse: bauleitplanung@remshalden.de abgegeben werden. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg übermittelt werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Ihre Stellungnahme und Daten werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens digital verarbeitet. Alternativ können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen können an Gemeindeverwaltung Remshalden Fachbereich II Bauen, Sachgebiet Planung und Bauverwaltung, Marktplatz 1, 73630 Remshalden gerichtet werden. In vorgenanntem Rathaus können auch während der üblichen Öffnungszeiten Stellungnahmen zur Niederschrift angegeben werden. Vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Bei Fragen zu den Planunterlagen können Sie sich gerne unter der Telefonnummern 07151 / 9731-1323 melden.
Die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit) wird hiermit frühzeitig über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung unterrichtet. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Dies wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Remshalden, den 02.03.2026
gez.
Reinhard Molt
Bürgermeister
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Remshalden hat am 06.10.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit den Örtlichen Bauvorschriften „Schönbühl Solarpark - Teilfläche Remshalden“ gefasst. Der Flächennutzungsplan wird für diesen Bereich im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Gemeinderat hat daher in gleicher öffentlicher Sitzung am 06.10.2025 aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Schönbühl Solarpark - Teilfläche Remshalden“ die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Veröffentlichung zu unterrichten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Größe von 3,08 ha und ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Ziele und Zwecke der Planung:
Als ein Beitrag der Gemeinde Remshalden zur Energiewende und zum Klimaschutz soll in dem Bereich Schönbühl eine großflächige Freiflächenphotovoltaik-Anlage realisiert werden. Neben der Bereitstellung der Fläche für die Nutzung solarer Energie soll eine ökologische Aufwertung der Fläche erzielt werden. Das Bebauungsplanverfahren Solarpark Schönbühl – Teilfläche Remshalden wird im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche Freiflächensolaranlagen geändert.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die Frühzeitige Beteiligung und die Unterrichtung über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung erfolgt auf Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 10.07.2025, redaktionell ergänzt am 19.11.2025, in Textteil und Begründung zusätzlich redaktionell ergänzt am 09.02.2026, dem Vorentwurf des Umweltbericht als Bestandteil der Begründung vom 09.02.2026 sowie den Anlagen zum Bebauungsplan.
Auslegung:
Die Unterlagen finden Sie in der Zeit von Montag, 09.03.2026 bis einschließlich Freitag, 10.04.2026 unten im Text als Anlagen. Zusätzlich zur Bereitstellung im Internet liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums auch im Rathaus Remshalden, Foyer 2. OG, Marktplatz 1, 73630 Remshalden, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Hinweis auf die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung und zur Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen sollen in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse: bauleitplanung@remshalden.de abgegeben werden. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg übermittelt werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Ihre Stellungnahme und Daten werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens digital verarbeitet.
Alternativ können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen können an Gemeindeverwaltung Remshalden Fachbereich II Bauen, Sachgebiet Planung und Bauverwaltung, Marktplatz 1, 73630 Remshalden gerichtet werden. In vorgenanntem Rathaus können auch während der üblichen Öffnungszeiten Stellungnahmen zur Niederschrift angegeben werden. Vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Bei Fragen zu den Planunterlagen können Sie sich gerne unter der Telefonnummern 07151 / 9731-1323 melden.
Die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit) wird hiermit frühzeitig über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung unterrichtet. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Dies wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Remshalden, den 02.03.2026
gez.
Reinhard Molt
Bürgermeister
Anlage 1. BP Plan-Planteil
Anlage 2. BP Plan-Textteil
Anlage 3. BP Plan-Begründung
Anlage 4. Plan-Umweltbericht
Anlage 5. Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse
Anlage 6. Faunistische Sonderuntersuchung
Anlage 7. Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
Anlage 8. Checkliste
Anlage 9. Umsetzung der Maßnahmen zum Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP)
Anlage 10. Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatspotenzialanalyse
Anlage 11. Bodenschutzkonzept
Anlage 12. Landschaftsbildanalyse
Anlage 13. Konzept Solarpark Schönbühl
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wurden gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) sowie § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vom Gemeinderat am 13.05.2024 als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Maßgebend ist der Lageplan, gefertigt durch Frau Gabriele Kauß-Brockmann (Diplom-Geographin), vom 06.06.2023/04.03.2024 im Maßstab 1:500 mit Legende und Textteil vom 16.06.2023/04.03.2024, gefertigt durch Frau Gabriele Kauß-Brockmann (Diplom-Geographin).
Es gilt die Begründung vom 16.06.2023/04.03.2024.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ umfasst das Flurstück 3/1, das im Norden von der Hölderlinstraße, im Westen durch die Werastraße und in Richtung Süden und Osten durch das Flurstück 3 begrenzt wird und eine Fläche von 2.398 m² hat.
Hinweis: Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans identisch.
Planinhalt:
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Betreuungsangebots für Menschen, für die ein Unterbringungsbeschluss nach § 1831 BGB durch ein Betreuungsgericht erlassen wurde. Ein solches Betreuungsangebot wird im Rems-Murr-Kreis dringend benötigt, weil die betroffenen Menschen momentan außerhalb des Rems-Murr-Kreises untergebracht werden müssen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers und wird im Flächennutzungsplan als Fläche für „soziale, karitative Einrichtungen“ dargestellt.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 3 BauGB)
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen können im Bauamt / Sachgebiet Planung des Rathauses der Gemeinde Remshalden, Marktplatz 1, 73630 Remshalden, Zimmer 2.01 (2. OG), während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr (außer mittwochs), dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 19.00 Uhr und donnerstags durchgehend bis 14:00 Uhr.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Remshalden geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Remshalden, den 14.05.2024
gez. Reinhard Molt
Bürgermeister
Anlage 1. VB Plan-Planteil
Anlage 2. VB Plan-Textteil
Anlage 3. VB Plan-Begründung
Anlage 4. Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung
Anlage 5. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung
Anlage 6. Baumgutachten
Anlage 7. Stellungnahme Schallschutz (Lärm, Schall)
Anlage 8. Entwässerungskonzept
Anlage 9. Kurzbeschreibung Entwässerung
Anlage 10. Dimensionierung Regenwasser
Anlage 11. Berechnung Volumen Regenrückhalteraum (Vrrr)
Anlage 12. Schmutzwasser Dimensionierung
Anlage 13. Überflutungsnachweis (Formel 20 Din 1986-100)
Anlage 14.1. Lageplan
Anlage 14.2. Gartengeschoss
Anlage 14.3. Erdgeschoss
Anlage 14.4. 1. Obergeschoss
Anlage 14.5. Schnitt
Anlage 14.6. Ansicht (N-O)
Anlage 14.7. Ansicht (S-W)
Anlage 14.8. Dachaufsicht
Anlage 14.9. Entwässerung
Anlage 14.10. Baubeschreibung
Anlage 15. Öffentlich-rechtlicher Vertrag UNB Nisthilfen
Abwägungstabelle vorhabenbezogener Bebauungsplan