Bei der Grundsteuer kommt, wie auch bei der Gewerbesteuer, das kommunale Selbstverwaltungsrecht in besonderem Maße zum Ausdruck. Das Grundgesetz weist diese Steuern als eigene Steuerquelle den Gemeinden direkt zu und räumt ihnen darüber hinaus das Recht ein, die Hebesätze selbst festzusetzen.
Hebesatz für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) ab 1.1.2022:
345 v.H.
Hebesatz für die Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) ab 1.1.2022:
385 v.H.
Die Änderung der Hebesätze erfolgte letztmalig zum 1.1.2022.
Neue Hebesätze ab 01.01.2025
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich Betriebe): 345 vom Hundert
Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke): 230 vom Hundert
Hier können Sie Ihre Grundsteuer selbst ausrechnen:
Diese Berechnung ist unverbindlich. Die verbindliche Festsetzung der neuen Grundsteuer erfolgt ausschließlich mit dem Bescheid.
Der Versand der neuen Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde Remshalden erfolgte im Lauf des Januar 2025. Die Zahlungsfälligkeiten für die Grundsteuer selbst verändern sich nicht.
Die Feststellung der Grundsteuer B vollzieht sich auf verschiedenen Ebenen.
Zuständigkeit Finanzämter
Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.
Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids.
Zuständigkeit Gemeinde Remshalden
Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer B, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.
Weitere Infos zur Grundsteuerreform sowie das Landesgrundsteuergesetz finden Sie hier.
Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2025
Link zum Landesgrundsteuergesetz
Informationen zur Grundsteuerreform
Sitzungsvorlage GR 25.11.2024 öffentlich
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Antrag für Grundsteuerjahreszahler
SEPA-Lastschriftmandat
Finanzministerium BW / Alles zum neuen Grundsteuergesetz
Die Gewerbesteuer ist konjunkturbedingt und durch die Struktur der örtlichen Betriebe ständigen und teilweise starken Schwankungen unterworfen. In Remshalden gibt es rd. 350 Gewerbesteuerfälle aus sehr unterschiedlichen Bereichen.
Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 1.1.2022:
385 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für den
1. Hund 150 €
jeden weiteren Hund 300 €
Zwingersteuer 300 €, jede weiteren 5 Hunde 300 €
Kampfhund 780 €
jeden weiteren Kampfhund 1.560 €
Keine Ermäßigung für Hunde mit Begleithundeprüfung/Hundeführerschein.
Grundgebühr (Hauptzähler)
5,09 Euro pro Monat zzgl. 7 % Mwst. für Zähler Q3_4 (Qn 2,5) ab 1.1.2020
Zählergebühr (z.B. Zisternenzähler, Nachspeisungszähler, Gartenzähler)
1,18 Euro pro Monat zzgl. 7 % Mwst. für Zähler Q3_2,5 (Qn 1,5) und Q3_4 (Qn 2,5) ab 1.1.2020
Tarif Wasser
3,25 Euro pro m³ zzgl. 7 % Mwst. ab 1.1.2022
3,36 Euro pro m³ zzgl. 7 % Mwst. ab 1.1.2023
3,57 Euro pro m³ zzgl. 7 % Mwst. ab 1.1.2024
3,72 Euro pro m³ zzgl. 7 % Mwst. ab 1.1.2025
Wasserversorgungsbeitrag
2,79 Euro/m² Nutzungsfläche + zzgl. Mwst
Schmutzwassergebühren
2,26 Euro pro m³ ab 1.1.2022
2,41 Euro pro m³ ab 1.1.2024
2,58 Euro pro m³ ab 1.1.2025
Niederschlagswasser
0,60 Euro pro m² ab 1.1.2022
0,69 Euro pro m² ab 1.1.2024
0,72 Euro pro m² ab 1.1.2025
Abwasserbeitrag Kanal
4,05 Euro/m² Nutzungsfläche
Kläranlage
3,00 Euro/m² Nutzungsfläche
Im Jahr 2011 wurde in der Gemeinde Remshalden die gesplittete Abwassergebühr eingeführt.
Formular für den Eigentümerwechsel Wasser/Abwasser
Aufenthaltsbescheinigung
5 Euro
Kinderreisepass
13 Euro
Verlängerung/Änderung Kinderreisepass
6 Euro
Meldebestätigung
5 Euro
Melderegisterauskunft
Personalausweis
Personen unter 24 Jahre: 22, 80 Euro, Personen über 24 Jahre: 37 Euro
Reisepass
Expresspass
Vorläufiger Reisepass
26 Euro
Beglaubigung von Fotokopien
2,50 Euro je Blatt, höchstens 30 Euro
Beglaubigung von Unterschriften
5 Euro, jede weitere 2,50 Euro
Fischereischein
20,45 Euro Erstausstellung
92 Euro für 10 Jahre (Verlängerung)
48 Euro für 5 Jahre (Verlängerung)
Führungszeugnis
13 Euro
Führungszeugnisse können online beantragt werden.
Fundgebühr
Gestattung (gaststättenrechtliche)
15 Euro
Gewerbeauskunft
5 Euro (einfach) bzw. 10 Euro (erweitert)
Gewerbezentralregisterauszug
13 Euro
Gewerbeanmeldung
25 Euro
Gewerbeummeldung
15 Euro
Gewerbeabmeldung
20 Euro
Jugendfischereischein
5,10 Euro für 1 Jahr
Weitere Gebühren (Höhe auf Anfrage):
Aufstellplatzbestätigung (Spielautomaten), Automatenaufstellerlaubnis, Führerscheinänderung/-tausch, Führerscheinersterteilung, Führerscheinerweiterung, Internationaler Führerschein, Kartenführerschein, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Reisegewerbekarte, Sperrzeitverkürzung (einmalig), Waffenbesitzkarte
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde
12 Euro
Auszug Eheregister (ehem. Familienbuchauszug)
12 Euro
Anmeldung zur Eheschließung
40 Euro
80 Euro (bei Ausländerbeteiligung auf Anfrage)
Ehefähigkeitszeugnis
40 Euro (deutsches Recht)
80 Euro (bei Ausländerbeteiligung auf Anfrage)
Eheschließung
auf Anfrage
Trauung im Wengerthäusle 120 Euro
Trauung im Rosenpavillon im Bürgerpark 100 Euro
Kirchenaustritt
35 Euro
Namenserklärung
20 Euro