Windenergie
Mit ihren Grundsatzbeschlüssen zu möglichen Windenergieplanungen im Bereich Buocher Berg-Oberholz im April und Mai sowie den ersten Informationsangeboten für die Bürgerinnen und Bürger im Juni 2026 haben die Gemeinden Berglen und Remshalden sich auf den Weg gemacht: In den kommenden Monaten wollen beide Gemeinden und ihre Gemeinderäte die Optionen für Windkraftanlagen prüfen, mögliche Nutzen und Nachteile sorgfältig abwägen und sich zu offenen fachlichen Fragen vertieft informieren. Und die Gemeinden werden auch Informationsangebote und Austausch mit der Öffentlichkeit fortführen.
An dieser Stelle haben wir Antworten zu häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Manches können wir als Gemeinden selbst beantworten. Bei anderen Themen haben wir nachgeschlagen in Unterlagen, Veröffentlichungen und Themensammlungen von Institutionen, Behörden, Fachorganisationen und der Wissenschaft. Diese Sammlung wird voraussichtlich in den nächsten Monaten weiter wachsen. Also schauen Sie gerne gelegentlich wieder hier vorbei.
Fragen und Antworten zu Windenergie in Remshalden und Berglen (und der Region)
Nein. Bisher haben die Gemeinden Remshalden und Berglen nur ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, gemeindeeigene Flächen für Bau und Betrieb von Windkraftanlagen bereitzustellen. Die Gemeinden führen nun Gespräche mit der Bürgerenergiegenossenschaft Buocher Berg-Oberholz (bbo), die Interesse geäußert hat, zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Verträge sind darüber noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich wäre es auch möglich, dass Gespräch mit weiteren Interessenten geführt werden. Über die konkrete Verpachtung müssten in jedem Fall die Gemeinderäte entscheiden. Außerdem müsste der künftige Betreiber der Windenergieanlagen ein Genehmigungsantrag beim Landratsamt einreichen und das folgende Genehmigungsverfahren durchlaufen. Ohne einen Genehmigungsbescheid darf keine moderne Windkraftanlage gebaut und ans Netz gebracht werden.
Die Gemeinden würden in erster Linie Flächen für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen zur Verfügung stellen und an die Betriebsgesellschaft verpachten. Ob sie sich für die Verpachtung entscheiden, darüber werden die Gemeinderäte von Remshalden und Berglen in den nächsten Monaten beraten. Wichtig ist beiden Gemeinden, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich finanziell an dem Windpark zu beteiligen. Ob darüber hinaus auch die Gemeinden selbst Anteile an einer Windpark-Betriebsgesellschaft erwerben würden, ist aktuell offen. Darüber würden die Gemeinderäte beraten und entscheiden, wenn die Projektplanung weiter fortgeschritten ist.
Nein. Aus Sicht der Gemeindeverwaltungen wäre dies weder realistisch noch erforderlich. Für das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen müssen etliche Aspekte wie Arten- und Naturschutz, Boden- und Wasserschutz, Schall- und Schattenwirkung in Gutachten untersucht werden. Die Erstellung der Gutachten ist aufwändig, die Kosten liegen in mittlerer sechsstelliger Höhe. Ohne die Sicherheit eines Pacht- und Nutzungsvertrags wird kein Projektentwickler mit diesen Investitionen in Vorleistung gehen.
Es ist aus Sicht der Gemeinden aber auch nicht erforderlich, dass ihnen vor einem eventuellen Vertragsabschluss diese Gutachten vorgelegt werden. Die fachliche Prüfung erfolgt vor allem durch die Genehmigungsbehörde und weitere eingebundene Behörden. Die Gemeinden haben Vertrauen, dass die Behörden alle eingereichten Unterlagen sorgfältig prüfen, alle Vorschriften sachgerecht anwenden und die verschiedenen Schutzgüter umfassend abwägen werden. Eine Genehmigung werden sie nur dann aussprechen, wenn die Voraussetzungen dafür tatsächlich erfüllt sind.
Falls der geplante Windpark nicht genehmigungsfähig oder nicht wirtschaftlich wäre und die Planung eingestellt würde, entsteht für die Gemeinden im Übrigen kein wirtschaftlicher Schaden. Alle Planungskosten trägt der Projektentwickler.
Der größte Teil der Einnahmen würde auf Pachteinnahmen entfallen. Hinzu könnten nach aktueller Gesetzeslage 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom kommen, die Windparkbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz anteilig an die Standort-Gemeinden zahlen können. Je nach dem erwirtschafteten Gewinn aus dem Windparkbetrieb fallen zudem Gewerbesteuern an. In vielen Fällen beginnt dies erst nach einigen Jahren, wenn die Investitionskosten für die Windkraftanlagen abbezahlt sind. Pro Jahr könnten in Summe Einnahmen in hoher fünfstelliger bis zu niedriger sechsstelliger Höhe pro Anlage durch die Windenergie in die Kassen der Gemeinden fließen.
Die finanziellen Risiken für das Windenergieprojekt würden NICHT die Gemeinden tragen, sondern die Projektierungs- und Betriebsgesellschaft. Zwar könnte es zum Ausfall eingeplanter Pachteinnahmen kommen, sollte das Windpark-Projekt scheitern. Die Gemeinden müssten aber keine Haftungsrisiken übernehmen.
Die Projektinteressenten werden den Gemeinden und Gemeinderäten darlegen müssen, wie sie die Wirtschaftlichkeit einschätzen. Dazu werden sie abschätzen müssen, wie viel Strom die geplanten zwei Windkraftanlagen pro Jahr erzeugen und einspeisen können und zu welchem Preis der Strom verkauft werden wird. Den Einnahmen müssen Investitionskosten und laufende Ausgaben gegenübergestellt werden. Aktuell sind die Marktbedingungen für neue Windparks in Baden-Württemberg schwierig, ein wirtschaftlicher Betrieb nicht selbstverständlich. Bevor sie über eine Verpachtung entscheiden, werden die Gemeinderäte sorgfältig prüfen, ob die Wirtschaftlichkeit plausibel aufgezeigt wird. Und ob der zu erwartende Stromertrag den Eingriff in den Naturraum rechtfertigt. Gleichwohl: ein finanzielles Risiko würde für die Gemeinden nicht entstehen, sollte ein Windpark an mangelnder Wirtschaftlichkeit scheitern.
Die Projektinteressenten, das heißt die Bürgerenergie Buocher Berg-Oberholz und die Remstalwerke haben bereits eine dreimonatige Windmessung durchführen lassen. Die Messung hat ergeben, dass an zwei denkbaren Anlagenstandorten innerhalb des Vorranggebietes RM 26 sogenannte „gekappte Windleistungsdichten“ von 213 und 223 Watt pro Quadratmeter in 160 Metern Höhe erreicht werden. Die gekappte Windleistungsdichte ist ein Maß dafür, wie viel Wind für die Stromerzeugung an einem bestimmten Standort zur Verfügung stehen wird. Mit den ermittelten Werten liegt der Standort eher im unteren bis mittleren Bereich der Windhöffigkeit, in dem noch ein wirtschaftlicher Betrieb erwartet werden kann. Für die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart war dies aber ausreichend, um den Bereich als Windvorranggebiet auszuweisen.
Der Wind weht über dem Remstal und in anderen Regionen Süddeutschlands natürlich deutlich weniger stark als in vielen Gegenden Norddeutschlands, vor allem nahe der Nordseeküste oder auf See. Deshalb erzeugen Windkraftanlagen in Baden-Württemberg durchschnittlich auch weniger Strom als solche im Norden. Viele Experten halten es trotzdem technisch und wirtschaftlich für sinnvoll, Windkraftanlagen auch in Süddeutschland zu betreiben. In Baden-Württemberg mit seinen Industriezentren wird viel Strom verbraucht. Wird dieser Strom nun zum großen Teil im Norden erzeugt, muss entsprechend viel in den Süden transportiert werden. Das überlastet vielerorts noch die Stromnetze, deren Ausbau hohe Kosten erzeugt. Eine Stromerzeugung nahe an den Verbrauchszentren hilft, Netzausbaukosten im Rahmen zu halten. Daher hält zum Beispiel der Energieökonom Christof Maurer vom Beratungsunternehmen consentec Windkraftanlagen auch an mittelmäßigen Standorten in Süddeutschland für sinnvoll.
Nach Aussage des Geschäftsführers des Remstalwerks hat das lokale 30kV-Stromnetz ausreichend freie Einspeisekapazität, um die Leistung von zwei modernen Windkraftanlagen aufzunehmen.
Für Schallentwicklungen von Windkraftanlagen gibt es wie auch für andere technische Anlagen, je nach Tageszeit unterschiedliche Richtwerte. In der Nacht gelten die strengsten Richtwerte – dann dürfen außen vor dem Haus maximal 35 Dezibel (dB(A)) in reinen Wohngebieten und 40 Dezibel (dB(A)) in allgemeinen Wohngebieten auftreten. Mit dem Genehmigungsantrag für Windkraftanlagen muss das Projektentwicklungsunternehmen ein Schallgutachten einreichen. Ist ein Überschreiten der Richtwerte zu erwarten, werden die Anlagen nicht genehmigt. Oder die Behörde genehmigt die Anlagen, aber mit Auflagen: Das kann zum Beispiel eine Drosselung der Anlagen nachts sein.
Die Wälder in Deutschland, so auch in Berglen und Remshalden, stehen durch die steigenden Temperaturen und länger werdende Trockenphasen in Folge des globalen Klimawandels zunehmenden unter Druck. Hauptursache für diesen Klimawandel sind die seit über 50 Jahren zunehmenden CO2-Emissionen aus fossilen Energieträgern. Unsere heimischen Baumarten können sich nicht schnell genug an die sich rasch verändernden Umweltbedingungen anpassen. Die Buche als prägende Baumart in der Region tut sich auch in unseren Wäldern bereits an einigen Standorten schwer sich ausreichend mit Wasser zu versorgen. In Berglen ist dies mittlerweile deutlich sichtbar in ebenen und südseitigen Lagen, beispielsweise in der Abteilung Sonnenberg nördlich von Hößlinswart. Die Folge sind Trockenschäden in den Baumkronen und absterbende Bäumen.
Ein Hektar Wald bindet durch das Wachstum pro Jahr ca. 10 Tonnen CO2. Im Vergleich dazu vermeidet eine moderne Windkraftanlage gegenüber der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern CO2-Emissionen in einer Größenordnung von ca. 10.000 bis 14.000 Tonnen. In dieser Abwägung erachten die Gemeinden Berglen und Remshalden die langfristige Bereitstellung von rund einem halben Hektar des Gemeindewaldes pro Windenergieanlage als tolerierbar, wenn dadurch Maßnahmen unterstützt werden, die zu einer CO2-Vermeidung und damit zu einer Stabilisierung des Klimas und der Wälder auch für die kommenden Generationen beitragen.
Bau und Betrieb von Windkraftanlagen stellen einen Eingriff in den Wald dar. Wälder sind ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Um Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz zu vermeiden oder zu mindern, wurde dies bereits in den Kriterien zur Ausweisung der Vorranggebiete vom Regionalverband berücksichtigt. Auf bestimmte Arten, die durch Windkraftanlagen geschädigt, getötet oder in ihrem Lebensraum gestört werden könnten, wie beispielsweise Fledermäuse, muss besonders geachtet werden. In Gutachten wird ermittelt, welche Tiere tatsächlich in dem Planungsgebiet vorkommen. Bei den meisten Windkraftanlagen in Wäldern werden Schutzmaßnahmen ergriffen wie feste Abschaltzeiten oder das Nutzen von Erkennungs- und Abschaltsystemen. Dies wird in der Regel im Genehmigungsverfahren behandelt, Schutzmaßnahmen werden als Auflagen mit dem Genehmigungsbescheid festgesetzt.
Ob Windkraftanlagen in einem Waldgebiet dazu führen, dass die Menschen den Wald nicht mehr als Erholungsraum wahrnehmen, ist individuell sehr unterschiedlich. Der Forstwissenschaftler Professor Michael Suda hat in seiner Zeit an der TU München dazu geforscht. Sein Fazit: Für Personen, die Windkraftanlagen vor allem als Gefahr für den Wald mit seinen vielfältigen Aufgaben sehen, geht damit auch Erholungswert verloren. Personen, die Windkraftanlagen als Chance verstehen, um die Gefahren des Klimawandels zu begrenzen, fühlen sich dagegen durch die Anlagen nicht in ihrer Erholung im Wald gestört. Es kommt, vielleicht nicht überraschend, vor allem auf die persönliche Einstellung an.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist durch verschiedene Gesetze geregelt, unter anderem das „Wind-an-Land-Gesetz“. In Baden-Württemberg müssen demnach bis Ende 2027 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch für die Windenergienutzung reserviert sein. Die Regionalverbände haben die Aufgabe, dazu Vorranggebiete für die Windenergienutzung festzulegen.
Im Bereich Buocher Berg Oberholz, oberhalb von Remshalden und Berglen hat der Verband Region Stuttgart nach einem umfangreichen Prüfprozess ein Vorranggebiet für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen, das sogenannte Vorranggebiet RM26. Die Vorranggebiete sind noch nicht rechtskräftig, das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat Einwände erhoben, die der Regionalverband bearbeiten muss.
Der Bau von Windkraftanlagen soll künftig hauptsächlich innerhalb solcher Vorranggebiete stattfinden. Zusätzlich muss ein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.
Für Windkraftanlagen auf dem Buocher Berg/Oberholz heißt das: solange das Vorranggebiet RM 26 nicht rechtskräftig ist, sind die Hürden für ein Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen deutlich höher. Zusätzlich zum Genehmigungsverfahren müsste ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren durchlaufen werden. Es ist aber möglich, dass Windkraftplanungen schon fachlich vorbereitet werden. Das Planungsrisiko und alle dabei anfallenden Kosten trägt die interessierte Projektgemeinschaft, nicht die Gemeinden.
In den Vorranggebieten für Windenergienutzung ist der Bau von Windenergieanlagen erleichtert möglich, er hat Vorrang vor anderen, konkurrierenden Raumnutzungen. Es besteht aber keine Verpflichtung zum Bau von Windkraftanlagen. Den jeweiligen Grundstückseigentümern steht es frei, ihre Flächen innerhalb eines Vorranggebietes bereitzustellen und an eine interessierte Projektierungsgesellschaft für die Entwicklung eines Windparks zu verpachten. Sind Kommunen Eigentümer solcher Flächen, liegt die Entscheidung darüber beim Gemeinderat.
Im Falle der Verpachtung übernimmt die Projektierungsgesellschaft die konkrete Anlagenplanung, lässt erforderliche Gutachten erstellen und reicht einen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde ein. Für Remshalden und Berglen ist das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises zuständig. Das Landratsamt prüft auf Grundlage der eingereichten Gutachten, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfüllt sind. In dem Fall muss es eine Genehmigung aussprechen. Diese kann auch Auflagen für den Bau und Betrieb der Anlagen enthalten.
Die Gemeinde Berglen betreibt in Hößlinswart fünf Quellen für die Trinkwasserversorgung (Lindenbrunnenquellen 1-3, Adamsquelle sowie die Kirschbrunnenquelle). Im Jahr 2024 lag die Netzeinspeisung dieser Quellen bei ca. 24.700 Kubikmetern bei einer Gesamteinspeisung in Hößlinswart von ca. 37.900 Kubikmetern. Die Quellen sind für die Trinkwasserversorgung der örtlichen Bevölkerung essenziell. Die Sicherstellung der Trinkwasserqualität und der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Trinkwasserversorgung hat für die Gemeinde höchste Priorität.
Die Flächen des Windvorranggebiets RM-26 liegen in der Wasserschutzzone III. Eine Bebauung in der Wasserschutzzone III ist nicht kategorisch ausgeschlossen, jedoch häufig mit Auflagen behaftet, um den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten.
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen muss daher die Umweltverträglichkeit, auch im Hinblick auf die vorhandenen Trinkwasserquellen, untersucht werden. Dazu wird ein Fachbüro ein sogenanntes hydrogeologisches Gutachten erstellen. Sollte dabei festgestellt werden, dass durch die Windenergieanlagen negative Beeinträchtigungen der Trinkwasserquellen zu erwarten sind, kann dies zu Auflagen für den Betreiber oder auch zur Ablehnung einer Genehmigung führen. Zuständige Stelle ist das Amt für Umweltschutz im Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
Die Flächen des Vereinsheims und der Standort des Naturkindergartens liegen in der Wasserschutzzone II (engere Schutzzone). Die Flächen des Windenergievorranggebiets RM-26 in der Wasserschutzzone III (weitere Schutzzone). Die Wasserschutzzone II umfasst den näheren Fassungsbereich einer Quelle, daher gelten hier höhere Auflagen als in der Schutzzone III.
Die Auflagen für das Vereinsgelände und den Naturkindergarten beziehen sich vor allem auf die Abwasserbeseitigung und die möglichen Verunreinigungen im Rahmen von Großveranstaltungen. Beim Betrieb von Windkraftanlagen sind andere denkbare Gefährdungsquellen und Schutzmaßnahmen zu betrachten, zum Beispiel technische Defekte, die zum Austreten von Betriebsstoffen führen. Zum Auffangen solcher Verunreinigungen kann die Genehmigungsbehörde beispielsweise geeignete Auffangbehälter für Löschwasser, Mineralöle oder andere Schadstoffe fordern.
Fragen und Antworten zu Windenergie allgemein
Seit dem 1. Februar 2023 gilt das „Wind-an-Land-Gesetz“. Das Gesetz regelt, wie viel Fläche eines Bundeslandes für Windenergieanlagen reserviert sein soll. Im Durchschnitt müssen es in Gesamtdeutschland zwei Prozent sein.
Dabei gibt es Bundesländer, die bessere Voraussetzungen für eine Windenergienutzung haben als andere. So haben die Stadtstaaten wie Hamburg sehr wenig Flächen und sind dichter besiedelt als zum Beispiel Rheinland-Pfalz. Deshalb müssen manche Bundesländer mehr als zwei Prozent und andere weniger als zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergieanlagen bereitstellen, in Baden-Württemberg sind es 1,8 Prozent.
Das bedeutet, dass 1,8 Prozent der Fläche von Baden-Württemberg als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Außerhalb dieser Vorranggebiete sind Windenergieanlagen danach nur noch in Ausnahmefällen zulässig. In Baden-Württemberg sind die Regionalverbände für die Ausweisung der Vorranggebiete zuständig. Für Remshalden und Berglen ist das der Verband Region Stuttgart.
Kann das vom Wind-an-Land-Gesetz vorgegebene Flächenziel nicht erreicht werden, weil zum Beispiel das Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen ist, tritt die sogenannte Super-Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich ein. Eine räumliche Steuerung ist dann nicht mehr möglich. Windkraftanlagen könnten überall im Außenbereich beantragt und genehmigt werden, wo keine Vorschriften ausdrücklich dagegen sprechen.
Windenergieanlagen sind nicht automatisch innerhalb der Vorranggebiete zulässig. Sie unterliegen den rechtlichen Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und müssen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die unteren Immissionsschutzbehörden, für Remshalden und Berglen das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises. Im Genehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass durch die Windenergieanlage keine erheblichen Nachteile und Belästigungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Allgemeinheit entstehen. Es wird beispielsweise geprüft, ob Vorgaben zum Artenschutz oder zum Lärmschutz eingehalten werden. Wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können, wird eine Genehmigung erteilt. Das Landratsamt kann die Genehmigung auch an bestimmte Auflagen knüpfen, die in Nebenbedingungen zum Genehmigungsbescheid festgehalten werden. Das können beispielsweise Abschaltungen zu gewissen Zeiten sein, zum Schutz vor Fledermäusen, oder ein gedrosselter Betrieb nachts zum Lärmschutz.
In dicht besiedelten Regionen wie in Baden-Württemberg finden sich für die Windenergie kaum noch konfliktarme Flächen im Offenland, so dass Waldgebiete eine entscheidende Bedeutung für den Ausbau der Windenergie haben. Waldstandorte liegen oftmals weiter von den Wohnbebauungen entfernt als Standorte im Offenland. In den südlichen Bundesländern werden Windenergieanlagen auch deshalb zunehmend auf bewaldeten Höhenzügen errichtet, weil in der Höhe mehr Wind weht als in den Tallagen. Beim Bau und Betrieb von Windkraftanlagen im Wald kann es zu Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz kommen. Vor allem naturnahe Wälder sind ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Viele Fachorganisationen, Umwelt- und Naturschutzverbände fordern daher, dass besonders naturnahe Waldgebiete frei von Windkraftanlagen bleiben. Wenn aber, zum Beispiel in Wirtschafts- und Nutzwäldern Windkraftanlagen geplant werden, dann sollen Planung und Bau möglichst waldschonend erfolgen. Zeitweilige Abschaltungen und die Schaffung alternativer Lebensräume können Risiken für Tiere und Pflanzen im Wald eindämmen oder kompensieren.
In Baden-Württemberg steht bereits heute jede zweite Windenergieanlage im Wald. Dies ist aus Sicht der Landesregierung notwendig und vertretbar, auch um die gesetzten Flächenziele zu erreichen. Zum Vergleich: Mit 1,3 Millionen Hektar Wald in Baden-Württemberg sind fast 39 Prozent der Landesfläche bewaldet. In Süddeutschland ist der Wald in der Regel kein Urwald, sondern Kulturlandschaft und Wirtschaftswald. Und wissenschaftliche Abschätzungen zeigen: Windstrom vermeidet gegenüber fossil erzeugtem Strom ein Vielfaches mehr an CO2 pro dazu gerodeter Fläche, als der Wald dort speichern würde.
In der Bauphase einer modernen Windkraftanlage werden laut Fachagentur Wind und Solar rund 1,5 Hektar Wald gerodet. Das entspricht in etwa zwei Fußballfeldern. Etwa ein Hektar davon wird später wiederaufgeforstet. Für den Rest muss an anderer Stelle wiederaufgeforstet oder Ausgleich geschaffen werden.
Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage bleibt dauerhaft etwa ein halber Hektar für Fundament, Kranstellfläche und dauerhafte Montagefläche gerodet. Hiervon entfallen ca. 700 Quadratmeter auf das Fundament und sind dadurch versiegelt.
Zum Vergleich: Die Gemeinden Remshalden und Berglen haben eine gemeinsame Waldfläche von insgesamt 1.195 Hektar: 879 Hektar in Berglen und 316 Hektar in Remshalden. Davon sind in Berglen 482 Hektar in Besitz der Gemeinde, in Remshalden sind es 215 Hektar.
Moderne Rotorblätter sind auf eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren ausgelegt und müssen nicht zwischenzeitlich ausgetauscht werden. In der Praxis geschieht dies nur bei schweren Schäden oder zur Leistungssteigerung durch Modernisierung. Häufig genügt eine regelmäßige Wartung, um die Blätter instand zu halten. Die meisten Wartungsarbeiten erfordern keine neuen Rodungen.
Wie in vielen anderen technischen Anlagen sind für die beweglichen Bauteile Schmierstoffe wie Öle und Fette in den Windkraftanlagen vorhanden. Während Bau, Betrieb und Rückbau wird durch strenge Auflagen sichergestellt, dass diese Stoffe nicht in die Umwelt gelangen.
Gebiete, die der Gewinnung von Trinkwasser oder der Speisung von Oberflächengewässern dienen, sind in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz geschützt. Die strengste Wasserschutzzone, die Zone I, liegt direkt an der Trinkwasserentnahmestelle. Zone II bildet einen Sicherheitspuffer um die Entnahmestelle, und Zone III umfasst einen weiteren Einzugsbereich. Baumaßnahmen sind in dieser Zone erlaubt, sofern kein Eintrag von schädlichen Substanzen erfolgt. Die Errichtung von Windenergieanlagen kann innerhalb der Wasserschutzzone III zulässig sein, ebenso wie beispielsweise der Bau von Einfamilienhäusern.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Immobilienpreise sind üblicherweise von einer Vielzahl an Faktoren abhängig wie Alter und Zustand des Gebäudes, aber auch der Attraktivität des Lebensumfeldes, Wirtschaftskraft und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Region oder der Infrastruktur, Einkaufs- und Freizeitangeboten am Wohnort. Die Immobilienmärkte entwickeln sich zudem sehr dynamisch. Welchen Beitrag dabei Windkraftanlagen in der nahen Umgebung spielen, lässt sich schwer allgemeingültig ermitteln. Studien aus den USA, aus Dänemark und aus Großbritannien zeigen leicht niedrigere Werte bei Wohnimmobilien in der Umgebung von Windparks, ein Effekt, der mit zunehmender Entfernung und zum Teil auch nach einigen Jahren abnimmt. Studien aus Deutschland zeigen keine einheitliche Tendenz.
Eine im Juni 2026 in einem wissenschaftlichen Fachmagazin veröffentlichte Studie aus dem RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen nennt folgende Zahlen: Im Abstand von einem bis zwei Kilometern zu Windkraftanlagen liegen die Hauspreise durchschnittlich 2,1 Prozent niedriger als die Preise für vergleichbare Häuser ohne Windkraftanlagen in der Umgebung. Ab zwei Kilometern Entfernung zu Windkraftanlagen stellen die Wissenschaftler keine statistisch relevanten Unterschiede mehr zwischen den Hauspreisen fest.
Bei ungünstiger Wetterlage (hohe Luftfeuchtigkeit, Nebel oder Regen in Verbindung mit Temperaturen um oder unter dem Gefrierpunkt) kann es zu Eisbildung auf den Rotorblättern kommen. Nur bei sehr kalten Temperaturen und wenn die Anlage stillsteht, können sich nennenswerte Mengen Eis bilden. Sobald die Flügel danach wieder in Bewegung kommen, wird das Eis abgeworfen. Moderne Windkraftanlagen erkennen an der schlechteren Aerodynamik, wenn Eis an den Rotorblättern entstanden ist. Weisen sowohl die meteorologischen Messwerte als auch die veränderte Leistungskennlinie der Windenergieanlage auf Eisbildung hin, schaltet die Anlage automatisch ab. Ein Eisabwurf von laufenden Anlagen ist bei installierter Eis-Sensorik ausgeschlossen. Das Eis kann daher nur beim Wiederanlauf der Anlage oder von der stillstehenden Anlage herunterfallen, wie dies auch bei anderen (hohen) Bauwerken wie Sendemasten oder Hochspannungsleitungen passieren kann.
Die Gondeln der Windenergieanlagen enthalten brennbare Flüssigkeiten und auch die Rotorblätter können brennen. Wie bei jeder elektrischen Anlage besteht deshalb ein grundsätzliches Brandrisiko. Es kommt aber eher selten zu Bränden. In den Windenergieanlagen gibt es Brandschutzsysteme und als Genehmigungsvoraussetzung wird außerdem ein Brandschutzkonzept erstellt. Im Brandfall lässt man die Anlagen kontrolliert abbrennen und verhindert mit Lösch- und Auffangvorrichtungen den Eintritt von Schadstoffen in den Boden.
Für den vollständigen Rückbau von Windkraftanlagen müssen Projektentwickler Rückstellungen für die in 25 bis 30 Jahren notwendige Demontage, inklusive Entfernen des Fundamentes bilden. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörden setzt dies mit dem Genehmigungsbescheid verbindlich fest. Behörde kann zwischenzeitlich die Höhe der Rückbaubürgschaft hochsetzen, zum Beispiel um sie an die Inflation anzupassen.
Was passiert aber mit den abgebauten, ausrangierten Windkraftanlagen? Der Verband Wind Europe schätzt, dass sich bis zu 90 Prozent der Komponenten schon heute in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen lassen. Das Ziel sollten aber 100 Prozent sein, auch um die Bestrebungen einer echten Kreislaufwirtschaft zu erfüllen. Angesichts des erwarteten Rückbaus arbeitet die Branche und verschiedene Forschungseinrichtungen an Recyclingkonzepten für alle Komponenten.
Zu den recycelten Stoffen gehören die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm, der in der Regel aus Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten besteht. Stahl und Kupfer verkaufen die Verwerter als Rohmaterial, das für andere Konstruktionen wieder eingesetzt werden kann. Beton und Fundamentteile finden zerstückelt, zum Beispiel im Straßenbau als Aufschüttung Verwendung. Schwierig ist vor allem das Recycling der aus Faserverbundstoffen bestehenden Rotorblättern von Windenergieanlagen. Es gibt verschiedene technische Ansätze, um die Materialien voneinander zu trennen und vor allem die verbauten Glasfasern oder Kohlefasern wiederverwerten zu können. Ähnliche Ansätze gibt es auch bei Faserverbundteilen von Bootrümpfen, Flugzeugteilen und Autos. Noch sind die Recyclingkonzepte für die Rotorblätter aber nicht ausreichend wirtschaftlich, so dass sie bisher nicht in großem Maßstab eingesetzt werden.
Damit Menschen vor erheblichen Lärmbelästigungen und möglichen Gesundheitsschäden geschützt sind, müssen Windenergieanlagen Lärmrichtwerte einhalten. Sogenannte „Tonhaltigkeiten“ wie Brummtöne bei Windkraftanlagen, die besonders lästig wirken können, sind nicht zulässig. Bei Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern ist die Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt für Kontrollmessungen zuständig. Klar ist aber auch, dass Menschen Schall sehr unterschiedlich wahrnehmen. In sehr ruhigen Gebieten kann bereits leiser Schall stören.
Windenergieanlagen erzeugen zudem Infraschall, das ist Schall mit einer Frequenz unterhalb des menschlichen Hörspektrums. Infraschall mit hohen Schallpegeln, also hoher Lautstärke, kann belästigend wirkend und zu Unwohlsein führen. Der von Windkraftanlagen erzeugte Infraschall erreicht diese Schallpegel nicht. Nach Stand der Wissenschaft und laut Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes oder der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg führt Infraschall von Windkraftanlagen nicht zu Belästigungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen von Anwohnerinnen und Anwohnern.
Schatten
Vor allem bei tief stehender Sonne kann der wandernde Schatten der sich drehenden Rotoren von Windenergieanlagen störend wirken. Auch hierfür gibt es Richtwerte. Kein Wohnhaus darf mehr als 30 Minuten am Tag und in Summe 30 Stunden im Jahr von Schattenwurf betroffen sein. Für das Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen wird ein Schattengutachten erstellt. Darin wird berechnet, ob theoretisch, bei maximal möglicher Sonneneinstrahlung, also durchgehend wolkenfreiem Himmel, bei Wohnhäusern die Richtwerte überschritten werden könnten. Dann werden Mess- und Abschaltsysteme in die Anlagen eingebaut. Wenn an einem Wohnhaus das Tagesmaximum von 30 Minuten erreicht ist, werden die Windkraftanlagen so lange abgeschaltet, bis die Sonne, und damit der Schatten weitergewandert sind.
Bei den jährlichen Schattenzeiten werden die theoretisch maximal möglichen 30 Stunden nie erreicht werden, da der Himmel im Jahresverlauf nie durchgehend wolkenfrei sein wird. Aus langjährigen Wetterdaten ist bekannt, dass maximale Beschattungsdauern von insgesamt acht Stunden realistischer sind. Die Steuerungssoftware moderner Windkraftanlagen ist daher in der Regel so eingestellt, dass die Anlagen in den Zeiten mit Schattenwurf bereits abgeschaltet werden, wenn sie im Jahresverlauf insgesamt für acht Stunden Schatten auf ein Wohnhaus geworfen haben.
Großes Interesse an Informationen zu möglichen Windenergieplanungen am Buocher Berg-Oberholz
Rund 180 Bürgerinnen und Bürger aus Remshalden und Berglen haben am Freitag, 12. Juni, die gemeinsame Informationsveranstaltung der beiden Gemeinden zu möglichen Windenergieplanungen im Bereich Buocher Berg-Oberholz besucht. Auch das ergänzende Angebot am Samstag stieß auf Interesse: An den sechs Visualisierungsstationen entlang des Buocher Bergs informierten sich jeweils zwischen 10 und 50 Personen über die mögliche Wirkung geplanter Windkraftanlagen in der Landschaft.
Hintergrund der Veranstaltung sind die Grundsatzbeschlüsse der Gemeinderäte von Berglen und Remshalden, die sich grundsätzlich offen dafür gezeigt haben, gemeindeeigene Flächen innerhalb des regionalen Wind-Vorranggebiets RM-26 für ein mögliches Windenergieprojekt zur Verfügung zu stellen und Gespräche mit potenziellen Projektträgern zu führen.
Zum Auftakt des Informationsabends auf dem Gelände des KTSV Hößlinswart begrüßten die Bürgermeister Holger Niederberger und Reinhard Molt die Teilnehmenden. Anschließend erläuterte die Bürgerenergiegenossenschaft bbo Bürgerenergie Buocher Berg – Oberholz ihre Planungen für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen innerhalb des Vorranggebiets RM-26.
Im Anschluss machten sich die Teilnehmenden gemeinsam auf den Weg in das mögliche Planungsgebiet. Vor Ort wurden die vorgesehenen Standorte erläutert sowie Fragen zur Erschließung, zu Eingriffen in den Wald und zu den weiteren Planungsprozessen beantwortet. Die Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit intensiv, um Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen.
Beim abschließenden Infomarkt in der Halle des KTSV Hößlinswart standen Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, der Bürgerenergiegenossenschaft bbo, des BUND, des NABU sowie des Dialogforums Energiewende und Naturschutz für vertiefende Gespräche zur Verfügung. Die Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit zum direkten Austausch mit den Fachleuten.
Am Samstag ergänzten die Gemeinden und das Forum Energiedialog Baden-Württemberg das Informationsangebot um eine Visualisierungstour. An sechs Stationen rund um den Buocher Berg konnten Interessierte mithilfe von Tablets nachvollziehen, wie zwei mögliche Windkraftanlagen aus unterschiedlichen Blickrichtungen im Landschaftsbild wirken würden.
Die maßstabsgerechten Darstellungen ermöglichten einen anschaulichen Eindruck der möglichen Planungen und boten eine weitere Grundlage für Gespräche und Rückfragen.
Die Gemeinden Berglen und Remshalden bedanken sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Interesse sowie für die sachlichen und konstruktiven Gespräche. Die Veranstaltungen haben gezeigt, dass das Thema Windenergie viele Menschen bewegt und ein großes Bedürfnis nach Information und Austausch besteht. Die Gemeinden werden ihre Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin über das Projekt auf dem Laufenden halten. Vertiefende Informationen finden Interessierte in den kommenden Tagen unter www.berglen.de/windenergie beziehungsweise www.remshalden.de/windenergie.
5. Mai 2026
Gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinden Berglen und Remshalden
Berglen und Remshalden fassen Grundsatzbeschlüsse zur Verpachtung kommunaler Waldflächen für Windenergie im Vorranggebiet RM-26
Die Gemeinderäte der Gemeinden Berglen und Remshalden sind grundsätzlich dazu bereit, kommunale Waldflächen im Gebiet Buocher Berg-Oberholz für ein gemeinsames Windenergieprojekt bereitzustellen. Diese Entscheidung fiel in den letzten Gemeinderatssitzungen der beiden Kommunen. „Dort, wo Windkraft nach sorgfältiger Prüfung naturschutzrechtlicher und wirtschaftlicher Belange möglich beziehungsweise sinnvoll ist, sollten wir als Gemeinde den Weg dafür frei machen und eine Umsetzung auch ermöglichen“, äußert sich Berglens Bürgermeister Holger Niederberger. Damit erklären sich beide Kommunen aufgeschlossen gegenüber konkreten Windenergieplanungen innerhalb des sogenannten Windvorranggebietes RM-26. Die Flächen bieten Platz für bis zu zwei moderne Windkraftanlagen.
Im weiteren Verlauf prüfen beide Gemeinden die Konzepte und Angebote von Projektinteressenten und führen Verhandlungen zu Pachtkonditionen und Pachtverträgen.
Darüber hinaus laden Berglen und Remshalden in Zusammenarbeit mit dem Forum Energiedialog, einem Angebot des Landes Baden-Württemberg, die Bürgerinnen und Bürger am 12. und 13. Juni zu zwei Infoterminen vor Ort ein.
Am Freitag, 12. Juni können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bei einer Ortsbegehung über das mögliche Projekt informieren und Fragen stellen.
Am Samstag, 13. Juni bietet das Forum Energiedialog an, sich ein Bild davon zu machen, wie die zwei potenziellen Windräder in der Landschaft wirken würden. An mehreren Stationen werden auf Tablets digitale Live-Visualisierungen gezeigt. Beim Blick durch die Tablet-Kamera erhalten Interessierte einen Eindruck, wie die Windenergieanlagen vom jeweiligen Standpunkt aus zu sehen sein werden.
Weitere Informationen zum Zeit- und Treffpunkt für die Informationstermine, inklusive der Stationen für die Live-Visualisierungen werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben.



