AKTUELL: Region informierte über Windkraft-Standorte
Wie der Verband Region Stuttgart die 96 Standorte für große Windrder ausgewählt hat, welche Rolle die Regionalplanung bei der Förderung von Windenergie spielt und wie die weiteren Schritte aussehen, bis die regionalen Vorgaben verbindlich werden, erläuterte Planungsdirektor Thomas Kiwitt in zehn öffentlichen Info-Veranstaltungen. „Wir möchten unsere Planungen darstellen und damit auch die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie in der Region Stuttgart erhöhen“, so Thomas Kiwitt. Die Veranstaltungen fänden in enger Abstimmung mit den jeweiligen Gemeinden statt. Zwar sei die Flughöhe der Regionalplanung recht hoch, aber „der Entwurf für die Teilfortschreibung des Regionalplans bildet eine wichtige Grundlage für Kommunen und Investoren“. Denn alles, was den Windrädern innerhalb der regionalen Vorranggebiete in die Quere kommt, ist dort nicht zulässig.
Nachdem die Regionalversammlung den Entwurf Ende Juli beschlossen hat, äußerten sich Gemeinden, Behörden und Naturschutzverbände zu den Vorstellungen der Region. Die Bürgerinnen und Bürger konnten zu den Planungen ebenfalls Stellung nehmen, vom 8. 10. bis 30.11.2012. Nach dem derzeitigen Zeitplan soll die Teiländerung des Regionalplans im ersten Halbjahr 2013 von der Regionalversammlung beschlossen werden.
Termine der Info-Veranstaltungen waren:
Mo., 1.10.2012, 18.00 Uhr, Rutesheim
(zu den Windkraft-Standorten im Landkreis Böblingen)
Do., 4.10.2012, 19:30 Uhr, Wernau
(zu den Windkraft-Standorten im Landkreis Esslingen)
Mo., 8.10.2012, 18.00 Uhr, Waiblingen
(zu den Windkraft-Standorten im Bereich Planungsverband Unteres Remstal)
Di., 16.10.2012, 18.00 Uhr, Backnang
(zu den Windkraft-Standorten im Bereich Spiegelberg, Sulzbach, Murrhardt, Winnen-den/Berglen und Backnang)
Di, 23.10.2012, 19.00 Uhr, Korntal-Münchingen
(zu den Windkraft-Standorten im Landkreis Ludwigsburg)
Do., 25.10.2012, 18.00 Uhr, Rudersberg
(zu den Windkraft-Standorten im Bereich Schorndorf, Welzheim, Rudersberg sowie Rems- und Wieslauftal)
Fr., 26.10.2012, 18.00 Uhr, Göppingen
(zu den Windkraft-Standorten im Bereich östlicher Schurwald, Göppingen und Voralb)
Mo., 5.11.2012, 18.00 Uhr, Geislingen
(zu den Windkraft-Standorten im Bereich Schwäbische Alb, Lauterstein-Wiesensteig)
Di., 6.11.2012, 18.00 Uhr, Stuttgart
(zu den Windkraft-Standorten im Stadtgebiet Stuttgart)
Do., 15.11.2012, 18.00 Uhr, Bietigheim
(zu den Windkraft-Standorten im nördlichen Landkreis Ludwigsburg und Bottwartal)
Weitere Informationen unter www.region-stuttgart.org/wind
ENTWICKLUNG BISHER:
Die von Bund und Land ausgerufene Energiewende stellt eine zentrale Herausforderung der nächsten Jahre dar. Der Verzicht auf die Nutzung von Kernenergie und die Schonung fossiler Ressourcen durch den Ausbau der Nutzung regenerativer Energien erfordern eine grundlegende Umgestaltung der Energieversorgung. Hierbei kommt nicht zuletzt der kommunalen Ebene eine bedeutende Rolle zu. Insbesondere bei der Nutzung der Windenergie gibt es derzeit noch erhebliche Ausbaupotentiale. Bis zum Jahr 2020 sollen im Land Baden-Württemberg mindestens 10 Prozent des Strombedarfs aus „heimischer“ Windkraft gedeckt werden. Dies würde bedeuten, dass anstelle der heute knapp 380 Windkraftanlagen im Land über 1000 Windkraftanlagen im Jahr 2020 installiert wären.
Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat der TÜV SÜD eine Windkartierung für ganz Baden-Württemberg vorgenommen. Mit diesem Windatlas ist eine genaue Windpotenzialanalyse gegeben, welche die Datengrundlage im Hinblick auf die Windenergienutzung verbessert und eine wichtige Planungshilfe bei der Ausweisung von Vorranggebieten darstellt. Der Windatlas weist die mittleren Windgeschwindigkeiten für jeden Standort in Baden-Württemberg in einem Rastermaß von 50 mal 50 Meter für verschiedene Nabenhöhen aus. Hierdurch konnten erste Orientierungswerte auch für potenziell geeignete Flächen für Windenergienutzung auf der Remshaldener Gemarkung gewonnen werden.
Änderung der Gesetzeslage: Aufhebung von Ausschlussgebieten
In Verbindung mit der Zielsetzung, die Windenergie zu einem wesentlichen Bestandteil der Nutzung erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg zu machen, wurde am 9.5.2012 das novellierte Landesplanungsgesetzes als neue gesetzliche Grundlage für den umfassenden Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg beschlossen. Zum 1.1.2013 sollen nun die alten, in den Regionalplänen festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete gesetzlich aufgehoben werden.
Nach der bisherigen Gesetzeslage wurden regionalbedeutsame Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg in den Regionalplänen dargestellt. Außerhalb darin festgelegter, so genannter „Vorranggebiete“ waren die Errichtung und der Betrieb von regionalbedeutsamen Windenergieanlagen bislang ausgeschlossen. Wesentlicher Inhalt der Novelle des Landesplanungsgesetzes ist, dass die Vorrangflächen für Windkraftanlagen in den Regionalplänen künftig keine Ausschlusswirkung mehr für Windkraft außerhalb dieser Flächen entfalten. Da diese "Ausschlussgebiete" in Zukunft nicht mehr zulässig sind, ist die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich im Außenbereich möglich, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine Erschließung gesichert werden kann. Die Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, in ihren Flächennutzungsplänen (FNP) so genannte „Konzentrationszonen“ für Windkraft darzustellen. Außerhalb dieser Zonen ist der Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen. Damit kann die Steuerung der Standorte für Windkraftanlagen planungsrechtlich künftig auf der kommunalen Ebene erfolgen. Sofern keine Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan dargestellt werden, müsste eine Genehmigung für Windkraftanlagen alleine über ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erfolgen.
Von Bedeutung ist, dass im Plangebiet des Regionalverbandes "Verband Region Stuttgart" und insbesondere im Remstal eine raumspezifische Besonderheit in der Form vorliegt, dass der - gemäß Windatlas Baden-Württemberg - für Windkraftanlagen geeignete Freiraum weitestgehend über so genannte "Regionale Grünzüge" (als verbindliche regionalplanerische Zielvorgaben) geschützt ist. Denn diese Grünzüge stellen quasi selbst ein „Ausschlusskriterium“ für die Errichtung von Windkraftanlagen dar. Im Falle einer gewünschten Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb eines dafür vorgesehenen Vorranggebietes im Regionalplan, jedoch innerhalb eines "Regionalen Grünzuges", wäre ein so genanntes "Zielabweichungsverfahren" nach dem Raumordnungs- bzw. Landesplanungsgesetz erforderlich. Da es sich hierbei um ein komplexes Verfahren handelt, dessen Erfolgsaussichten mit Blick auf die regionalplanerischen Zielvorgaben zudem gering sein dürften, ist davon auszugehen, dass potenzielle Windkraftbetreiber und Investoren diese Vorgehensweise meiden werden und stattdessen vorzugsweise auf ausgewiesene Vorranggebiete der Regionalplanung und/oder "Konzentrationszonen" auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung ausweichen werden.
Für Remshalden bedeutet dies, dass potenzielle Windkraftstandorte auf der Gemarkung bereits über die Regionalplanung in Form von Vorranggebieten sowie über die „Regionalen Grünzüge“ ausreichend gesteuert werden. Sollten Investoren auftreten, die über das gemeldete Vorranggebiet hinaus Windkraftanlagen errichten wollen, würde die Verwaltung gemäß § 5 BauBG den Flächennutzungsplan „Remshalden 2020“ ändern bzw. teilfortschreiben und gegebenenfalls auch eine Veränderungssperre (gem. gemäß § 14 bzw. § 15 Abs. 3 BauGB) erlassen. Diese Vorgehensweise wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 12.3.2012 beschlossen.
Potenzialanalyse „Windenergiestandorte“
Der Gemeinde Remshalden liegt seit Februar 2012 eine Potenzialanalyse, d.h. eine Grundlagenuntersuchung potenziell geeigneter Flächen für Windkraft im Raum Schorndorf, vor. Diese Potenzialanalyse „Windenergiestandorte“ der theolia Naturenergien GmbH wurde für das ca. 3 km nordwestlich der Stadt Schorndorf und nördlich der Ortslagen von Remshalden liegende „Teilgebiet IV Grafenberg“ erstellt und in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 12.3.2012 vorgestellt. Als potenziell für Windkraft geeignete Fläche hat sich ein Gebiet östlich der Ortslage von Buoch, entlang der Markungsgrenze der Gemeinden Remshalden und Berglen ergeben. Gemeinsam mit der Raumschaft Schorndorf wurde dieses Gebiet als näher zu untersuchende Potenzialfläche im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans zur Nutzung der Windenergie bereits als Vorrangfläche an den Regionalverband gemeldet.
Das Untersuchungsgebiet weist große Flächen mit entsprechender Windhöffigkeit auf, die Windgeschwindigkeiten liegen bei 4,5 m/s bis 6,5 m/s in 140 m über Grund und bieten damit ein hohes Potenzial für Windenergienutzung. Allerdings sorgen mehrere Siedlungsbereiche inklusive der einzuhaltenden Abstandflächen für große Ausschlussgebiete. Einzelgehöfte, deren Abstandsflächen sowie zur Erholung genutzte Sonderbauflächen schließen weitere Flächen aus. Lediglich westlich von Hößlinswart sowie auf den östlich davon gelegenen Höhen ergeben sich laut den Ergebnissen der Studie potentiell geeignete Flächen. Zudem wird das Gebiet großflächig von Landschaftsschutz-, Vogelschutz- sowie Wasserschutzgebieten bedeckt, die sich zum Teil auch überlagern. So sind beispielsweise Fledermäuse und Vögel wie der unter Artenschutz stehende rote Milan von Windkraftanlagen gefährdet. Diese Kriterien müssten im Falle einer Inanspruchnahme der Flächen für Windkraftanlagen einzeln und detailliert geprüft werden. Neben dem Naturschutz (Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete) sind bei der Errichtung von Windkraftanlagen weitere Abstandsflächen und -korridore, insbesondere gegenüber Wohnnutzung und sonstigen Infrastruktureinrichtungen, einzuhalten.
Der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden und die Gemeinde Berglen haben zwischenzeitlich ein Verfahren zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) 2000-2015 eingeleitet. In dem Plangebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes wurden drei Standorte ermittelt, die im weiteren Planverfahren auf ihre Eignung als "Vorrangflächen für Windkraftanlagen" untersucht werden sollen. Eine Betroffenheit der Gemeinde Remshalden ist ausschließlich bei dem Standortbereich bzw. der Potenzialfläche "Höhe" auf Gemarkung Berglen-Hößlinswart aufgrund der unmittelbaren Lage an der Gemeindegrenze und der topografischen Situation (weithin sichtbare Kammlage zum Remstal) gegeben. Grundsätzlich deckt sich die Flächenausweisung mit den Entwicklungsabsichten der Gemeinde Remshalden, nach denen der südwestlich angrenzende Bereich auf der Gemarkung Geradstetten (Gewann "Oberholz") ebenfalls eine näher zu untersuchende Potenzialfläche darstellt.
Flächenpotenzial der Gemeinde Remshalden
Projekt „Windpark Buocher Höhe“
Die Stadt Waiblingen hat bereits im Sommer vergangenen Jahres ein Ingenieurbüro mit der Untersuchung beauftragt, welche Flächen auf der Waiblinger Gemarkung grundsätzlich für den Bau von Windkraftanlagen in Betracht kommen könnten. Als geeigneter Standort hatte sich im Rahmen dieser Potenzialanalyse ein etwa 233 Hektar großes Gebiet im Waiblinger Stadtwald herausgestellt. Es handelt sich hierbei um Waldbereiche, die auf dem Höhenzug zwischen Korb und Remshalden-Buoch liegen. Die Besonderheit dabei: Das Gelände, welches sich auf einem Höhenrücken vom Kleinheppacher Kopf bei Korb-Steinreinach bis kurz vor Buoch erstreckt, liegt als „exterritoriales Stadtgebiet“ auf Waiblinger Gemarkung „inselartig“ inmitten des Waldes der Buocher Höhe. Es ist somit umgeben von Flächen der Nachbarkommunen. Die Planungen der Stadt Waiblingen sind aus Remshaldener Sicht daher von besonderem Interesse. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse wurden zunächst den Waiblinger Umlandkommunen Weinstadt, Winnenden, Korb, Remshalden, Winterbach, Berglen und Kernen vorgestellt. Nach Vorstellung der Ergebnisse im Gemeinderat der Stadt Waiblingen hatte sich dieser entschieden, in die Planung eines Windkraftparks mit mehreren Windkraftanlagen im Stadtwald auf der Buocher Höhe einzusteigen. Ursprünglich wurde von einem Flächenpotenzial für ca. 10 Windkraftanlagen ausgegangen - eine Zahl, die sich im Rahmen der konkreteren Standortuntersuchungen reduzieren dürfte. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Remshalden am 12.3.2012 wurden die Waiblinger Überlegungen von Oberbürgermeister Andreas Hesky vorgestellt. Hierbei machten die Vertreter beider Kommunen deutlich, dass die weitere Vorgehensweise in enger Abstimmung der von den Planungen tangierten Kommunen erfolgen soll. Darüber hinaus hatte OB Hesky in der Sitzung betont, dass die Stadt Waiblingen auf eine Beteiligung seitens der Kommunen und der Bürgerschaft an einem potenziellen „Windpark Buocher Höhe“ setzen wolle.
Weiteres Vorgehen
Seitens der Gemeinde Remshalden ist beabsichtigt, zunächst die Teilfortschreibung des Regionalplans Region Stuttgart zum Thema Windenergie konstruktiv zu begleiten, um die daraus resultierenden Erkenntnisse bezüglich der Standorteignung auf kommunaler Ebene nutzen zu können. Erst nach Abschluss dieses regionalplanerischen Verfahrens sollen demnach die nächsten Schritte für konkretere Standortuntersuchungen wie beispielweise Windmessungen und artenschutzrechtliche Fachgutachten im Gemeindegebiet folgen.
Stellungnahme der Gemeinde Remshalden
zum Änderungsverfahren 08 des Flächennutzungsplans 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal (GR-Beschluss 23. Juli 2012)
Bericht zur Informationsveranstaltung Windkraft am 18. Juni 2012 im Gemeindehaus Buoch