Die Gemeinde Remshalden führt aktuell die gesplittete Abwassergebühr ein.
Was ändert sich dadurch?
Bisher wurden die Abwassergebühren, d.h. sowohl die Gebühren für Ableitung und Reinigung des Schmutz- als auch des Niederschlagswassers über einen Gebührenmaßstab (Frischwasserverbrauch) berechnet. Auf Grund eines aktuellen Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.03.2010, 2S 2938/08 ist nun zukünftig eine verursachergerechtere Abrechnung durch die Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr vorzunehmen.
Alle Informationen der Gemeinde Remshalden zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten Sie auf unserer Webseite