Die Schlechtwetterregelung tritt nur dann in Kraft, wenn um 11:45 Uhr die Lufttemperatur unter 18°C und die Wassertemperatur unter 20°C liegen. Zudem muss die Prognose bei einem Online-Wetterdienst für die Lufttemperatur am Nachmittag die Grenze von 20°C unterschreiten. Die Schlechtwetterregelung wird an Tagen, an denen das Straßenfest und weitere von der Gemeinde veranstaltete Feste stattfinden, wetterunabhängig ausgesetzt.
Öffnungszeiten bei Anwendung der Schlechtwetterregelung:
- Mo, Di, Do, Fr 10 – 12.15 Uhr und 18 – 20 Uhr
- Sa, So, 9. – 12.15 Uhr und 18 – 20 Uhr
In den Monaten Mai und September wird abends von 17 - 19 Uhr geöffnet.