

Die Bodenrichtwerte (Stand 31.12.2008) wurden durch den Gutachterausschusss der Gemeinde Remshalden am 10.06.2009, aufgrund von § 196, Abs. 1 des Baugesetzbuches nach den Preisverhältnissen in den Jahren 2007 u. 2008 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden (EURO pro m² Grundstücksfläche).
Die Bodenrichtwerte wurden aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute,
baureife Grundstücke. Die Erschließungsbeiträge sind enthalten.
Einzelne örtliche Grundstückswerte richten sich nach den allgemeinen Preisverhältnissen (u.a. Boden-
richtwerte) und den vorhandenen Grundstücksmerkmalen. Abweichungen der Grundstückseigenschaften
wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Erschließungs-
zustand, , Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und-zuschnitt beeinflussen den Wert des Grundstücks.
Diese Einflussfaktoren bestimmen sich nach den verschiedenen örtlichen Gegenbenheiten.
Nach dem Beschluss des Gutachterausschusses sind entlang der Ortsdurchfahrten im Bereich der K 1913
(Grunbach/Buoch), K 1866 (Hebsack/Geradstetten/Grunbach) und der L1140 (Rohrbronn) jeweils für die
1. Häuserzeile aufgrund der Verkehrsimmissionen ca. 10% vom Bodenrichtwert abzuziehen, soweit die
Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen. Der Abschlag wurde bereits bei den Richtwerten eingerechnet
und ist bei den Richtwertkarten berücksichtigt.
Für sonstige bebaubare Flächen (z.B. Höfe, Hofstellen, o.ä.) wurde auf Beschluss des Gutachterausschusses ein
Bodenrichtwert von 100 EUR/m² angesetzt. Die dazugehörige Flächengröße bemisst sich gem. § 17 BauNVO
für eine rechnerische GRZ von 0,4 (das 2,5-fache der für bauliche Anlagen genutzten Fläche).
Richtwertzonen:
In den einzelnen Ortschaften wurden zur Richtwertermittlung Zonen gebildet. Diese "Richtwertzonen" stellen
keine starren Grenzen dar und sind nicht parzellenscharf.
Die Richtwertzonen erleichtern Aussagen zu Preisen unterschiedlicher Lagebereiche,
ersetzen aber die Einzelfallbewertung (z.B. über ein Gutachten) nicht.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte und zur Statistik zum Wohnungseigentum erteilt die Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses, Bauverwaltung
Schillerstr. 30
73630 Remshalden
Fon. 07151/9731-239
Bodenrichtwertkarten
Die Bodenrichtwertkarten stehen Ihnen hier als PDF zum Download bereit:
Hier sehen Sie die Auflistung der Wohnbauflächen / Gewerbeflächen und die sonstige Flächen.
Statistische Auswertung zum Wohnungseigentum (keine Richtwerte)
Die Auswertung zum Wohnungseigentum steht Ihnen hier als PDF zum Download bereit:
Die in der Tabelle dargestellten Preise (in Euro/m² Wohnfläche) sind rechnerisch ermittelte Durchschnittswerte
und zeigen die Entwicklung der Preise auf dem Markt für Eigentumswohnungen für ganz Remshalden.
Für den Einzelfall sind Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.
Der Index "Basis 1995" (=100) legt die Entwicklung der Werte gegenüber dem Basisjahr 1995 dar.
Wohnbauplätze der Gemeinde im Überblick sehen Sie hier.