Gemeinde Remshalden

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Informationen zu den Bodenrichtwerten im Rahmen der Grundsteuerreform

Die aktuellen Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 für die Gemeinden Plüderhausen, Urbach, Schorndorf, Winterbach und Remshalden sind ab sofort unter dem Link www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Bodenrichtwerte werden für bebautes und baureifes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen.

Link zu den aktuellen Bodenrichtwerten für die Grundsteuer B.

 

 

 

Erklärungen und Ausfüllhilfen für Elster

Wir möchten darauf hinweisen, dass sich auf dem zentralen Portal bzw. der zentralen Internetseite der Finanzverwaltung Ausfüllhilfen, Videoclips etc. zu der Erklärungsabgabe finden und diese laufend aktualisiert werden. 
 

Definition der Qualitätsstufen

(aus Wilfried Reinhardt, Bauleitplanung und Naturschutz, 1999 und Merkblatt
für die Ermittlung von Grundstückswerten, Jan. 2003, Kohlhammer-Verlag)

Agrarland - Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
Dies sind Flächen, die nur der Forst- und Landwirtschaft dienen oder bei stadtnaher Lage für andere außerlandwirtschaftliche Nutzung geeignet sind, ohne dass für sie auf absehbare Zeit eine objektive Bauerwartung gegeben ist.

Bauerwartungsland
Dies sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen. Die Bauerwartung kann sich auf eine entsprechende Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan oder auch auf ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder anderer öffentlicher Planungsträger gründen. Diesbezüglich ist auch die Eignung der Flächen für eine bauliche Nutzung unter Berücksichtigung der allgemeinen städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets von Bedeutung. Dies kann bspw. eine günstige Verkehrslage (unmittelbare Stadtnähe) sein; umgekehrt können naturbedingte, planungsrechtliche oder in absehbarer Zeit nicht auszuräumende Hindernisse für eine bauliche Nutzung der Bauerwartung entgegen stehen. Neben der tatsächlichen Eignung für eine bauliche Nutzung muss darüber hinaus in absehbarer Zeit mit einer Bebauung gerechnet werden können.

Rohbauland
Dies sind Flächen, die bereits aufgrund eines Bebauungsplans oder eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils für eine bauliche Nutzung bestimmt sind. Diese Nutzung kann allerdings noch nicht verwirklicht werden, weil z.B. die vorhandene Grundstücksstruktur nach Lage, Form und Größe erst angepasst werden muss (Bodenordnung) bzw. die Erschließung noch nicht gesichert ist. Die Zustandstufe Rohbauland ist spätestens mit der Rechtskraft des Bebauungsplans erreicht.

Baureifes Land
Flächen mit dieser Zustandsstufe sind nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften unmittelbar baulich nutzbar. Die grundstücksbezogenen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, das heißt, die Bodenordnung muss abgeschlossen und die Erschließung gesichert, aber noch nicht endgültig fertiggestellt sein. Die für die Wertqualitätsstufe baureifes Land erforderlichen Bedingungen sind alle grundstücksbezogen.