Gemeinde Remshalden

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Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft  

Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Als Gründe für die Abschaffung des Kinderreisepasses nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig ist. Zum anderen wird der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis Ende 2023 beantragt werden. Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen vier und sechs Wochen. In begründeten Einzelfällen kommt - bei Anerkennung im Reisezielland - auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht. Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Hat sich das Aussehen des Kindes verändert und ist auf dem Lichtbild nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.

Wer ein neues Ausweisdokument für sein Kind beantragen möchte, kann einen Termin beim Bürgerbüro ausmachen. Telefonisch unter 07151-9731/1160 oder  www.cm-terminreservierung.de/remshalden.

Eingeschränkte Erreichbarkeit der Bau- und Ordnungsverwaltung    

Das Sachgebiet Bau- und Ordnungsverwaltung ist aufgrund von personellen Engpässen nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten die Bürgerschaft, nur nach vorheriger Terminabsprache das Amt zu besuchen. Während der Öffnungszeiten stehen wir für Ihre Anliegen unter nachfolgend genannten E-Mail-Adressen zur Verfügung: Bauverwaltung unter bauverwaltung(@)remshalden.de  oder Ordnungsverwaltung unter ordnungsverwaltung(@)remshalden.de

 

Wohnraum für Geflüchtete – Informationen zur Situation ukrainischer Geflüchteter    

Haben Sie eine Wohnung, welche sich für die Unterbringung von Geflüchteten eignet? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung: liegenschaften(@)remshalden.de.

Haben Sie ein Grundstück, welches sich für die Aufstellung von Containern oder sonstigen schnell aufstellbaren Lösungen eignet, oder eine Immobilie, welche sich als Gemeinschaftsunterkunft eignet (ab 30 Plätzen)? Dann wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Markus Laderer: m.laderer(@)rems-murr-kreis.de.

Ausführliche Informationen, speziell zur Situation ukrainischer Geflüchteter finden Sie auf der Homepage des Landratsamts: Ukraine: Rems-Murr-Kreis. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an ukraine-info(@)rems-murr-kreis.de.